Heft 7 / 2011
In der aktuellen Ausgabe des AO-Steuer-Berater lesen Sie folgende Beiträge und Entscheidungen.
Aktuelle Kurzinformationen
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Günther, Karl-Heinz, Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Betriebsprüfungsordnung, AO-StB 2011, 195
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Günther, Karl-Heinz, Gestaltungsmissbrauch bei Aufwendungen im Zusammenhang mit Schiffsfonds und Windkraftfonds, AO-StB 2011, 195
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Beyer, Dirk, Neues zur Neuregelung der Selbstanzeige, AO-StB 2011, 195-196
Rechtsprechung
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BFH v. 22.3.2011 - VII R 42/10, Anrechnung von Vorauszahlungen und Erstattung überschüssiger Vorauszahlungen bei Eheleuten, AO-StB 2011, 196-197
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BFH v. 23.2.2011 - I R 20/10, Keine Aufrechnung gegen ein Körperschaftsteuerguthaben im Insolvenzverfahren, AO-StB 2011, 197-198
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BFH v. 3.3.2011 - III R 45/08, Korrekturbescheid nach Eintritt der Festsetzungsverjährung, AO-StB 2011, 198-200
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FG Rheinland-Pfalz v. 22.2.2011 - 3 K 2208/08, Änderung eines Steuerbescheides wegen neuer Tatsachen zu Ungunsten des Steuerpflichtigen, AO-StB 2011, 200-201
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FG Münster v. 14.12.2010 - 1 K 27/10, Haftungsinanspruchnahme des Nachfolgegeschäftsführers, AO-StB 2011, 201-202
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FG Schleswig-Holstein v. 1.2.2011 - 3 K 64/10, Festsetzung eines Verzögerungsgeldes, AO-StB 2011, 202-204
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BGH v. 8.2.2011 - 1 StR 651/10, Verfahrensrecht bei Lohnsteuerhinterziehung, AO-StB 2011, 204-205
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FG Rheinland-Pfalz v. 29.3.2011 - 3 K 2635/08, Steuerhinterziehung trotz Überprüfbarkeit durch das Finanzamt, AO-StB 2011, 205-206
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FG Rheinland-Pfalz v. 23.3.2011 - 2 K 1592/10, Unterlassene Angabe von Renteneinkünften als Steuerhinterziehung, AO-StB 2011, 206-207
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FG München v. 16.3.2010 - 6 K 4923/06, Reichweite und Disponibilität des Verwertungsverbots (§ 72 IRG) bei Schweizer Spezialitätsvorbehalt, AO-StB 2011, 207-208
Literatur
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Steinhauff, Dieter, Einspruchs- und Klagebefugnis bei einheitlicher und gesonderter Feststellung, AO-StB 2011, 208-209
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Steinhauff, Dieter, Die Anwendung des § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO – Wann liegt ein Ereignis mit steuerlicher Rückwirkung vor?, AO-StB 2011, 209-210
Beratung im steuerlichen Verfahren
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Nöcker, Gregor, Aktuelle Rechtsprechung zum Verfahrensrecht, AO-StB 2011, 210-213
Als Fortsetzung der Rechtsprechungsübersicht in AO-StB Heft 3/2011 (AO-StB 2011, 82 ff.) werden praxisrelevante Entscheidungen der FG neben vereinzelten bislang noch nicht besprochenen Entscheidungen des BFH vorgestellt. Die vorgestellten Entscheidungen betreffen die Zeit von Februar 2011 bis April 2011. Dabei orientiert sich die Darstellung wiederum im Wesentlichen an den Vorschriften der AO.
Erfolgreicher Steuer-Rechtsschutz
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Bartone, Roberto, Rechtsschutz gegen Verletzungen des Anspruchs auf rechtliches Gehör im Finanzprozess, AO-StB 2011, 213-217
In AO-StB-Heft 6/2011 wurde ausführlich der Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs im Finanzprozess anhand einer Zusammenstellung der jüngeren BFH-Rspr. erläutert (, AO-StB 2011, 179). Der vorliegende Beitrag setzt sich eingehend mit dem Rechtsschutz gegen Verletzungen des Anspruchs auf rechtliches Gehör auseinander.Die Geltendmachung einer Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör kann im Rahmen einer vom FG zugelassenen Revision (§ 115 Abs. 1 FGO), einer Nichtzulassungsbeschwerde (§ 116 Abs. 1 FGO), wenn die Revision nicht zugelassen wurde, sowie mit einer Anhörungsrüge (§ 133a FGO) geltend gemacht werden. Als außerordentlicher Rechtsbehelf steht schließlich nach Abschluss des fachgerichtlichen Verfahrens die Verfassungsbeschwerde vor dem BVerfG zur Verfügung.In dem Beitrag werden die Voraussetzungen der einzelnen Rechtsbehelfe – insbesondere was die Begründung betrifft – ausführlich dargestellt.
Interessenwahrung im Steuerstrafverfahren
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Esskandari, Manzur / Bick, Daniela, Das perfekte Urteil in Steuerstrafsachen, AO-StB 2011, 217-219
Innerhalb der Gesamtrechtsordnung versteht das Steuerstrafrecht als dem Strafrecht und nicht dem Steuerrecht zugehörig (, Die Steuerrechtsordnung, Teil I, S. 31, 32). Steuerrechtskenntnisse seien jedoch erforderliche Voraussetzung zur Bestimmung der steuerrechtlichen Pflichten. Steuerjuristen hätten im Allgemeinen auch strafrechtliche Kenntnisse, Strafjuristen aber selten auch Steuerrechtskenntnisse (, Die Steuerrechtsordnung, Bd. I, 2. Aufl. 2000, S. 32, 33). Empirischer Beleg für diese Behauptungen waren die regelmäßigen Ermahnungen des früher für Zoll- und Steuerstrafsachen ausschließlich zuständigen 5. Strafsenates gegenüber den Instanzgerichten. Er erinnerte daran, dass die Berechnung verkürzter Steuern allein richterliche Aufgabe sei und dass der Tatrichter die von ihm durchgeführte Anwendung des Steuerrechts auf den Hinterziehungssachverhalt im Urteil so detailliert darlegen müsse, dass es dem Revisionsgericht einzig auf dieser Grundlage möglich sei, die richtige Anwendung des sachlichen Rechts zu überprüfen (BGH v. 27.11.2002 – 5 StR 127/02, NJW 2003, 907 [910]; vgl. auch zuletzt die Nachweise bei , DStZ 2006, 717 [719]).Der aktuell zuständige 1. Strafsenat des BGH führte zunächst diese schöne Tradition fort. In regelmäßigen Abständen erinnerte er die Instanzgerichte daran, was in ein Urteil wegen einer Steuerstrafsache hineingehört (BGH v. 12.5.2009 – 1 StR 718/08, wistra 2009, 398, 399). Nunmehr lässt sich aber eine Tendenz erkennen, die Hürden für Tatrichter, in Steuerstrafsachen zu revisionsfesten Urteilen zu kommen, deutlich abzusenken.
Schutz bei Vollstreckungsmaßnahmen
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Tormöhlen, Helmut, Aussetzung der Vollziehung – steuerverfahrensrechtliche Problemfelder, AO-StB 2011, 219-224
Verfahren wegen Aussetzung der Vollziehung (AdV) haben in der Praxis eine nicht zu unterschätzende Bedeutung. Häufig werden von den FG hier Sachfragen entschieden, die nicht nur Signalwirkung für das Hauptsacheverfahren haben, sondern die ein solches nicht selten überflüssig machen oder zumindest in ihrer Bedeutung relativieren. Andererseits nutzt auch die Finanzverwaltung nicht selten das gerichtliche AdV-Verfahren, um vor Erlass einer Einspruchsentscheidung in der Hauptsache die Meinung des zuständigen Spruchkörpers auszuloten.
Verlag Dr. Otto-Schmidt vom 15.12.2011 15:05