Heft 1 / 2012
In der aktuellen Ausgabe des AO-Steuer-Berater lesen Sie folgende Beiträge und Entscheidungen.
Aktuelle Kurzinformationen
-
Günther, Karl-Heinz, Anpassung von § 370 AO durch Beitreibungsrichtlinie-Umsetzungsgesetz, AO-StB 2012, 3
-
Günther, Karl-Heinz, Weitere gesetzliche Änderungen, AO-StB 2012, 3
-
Redaktion, , BERATER-TAG 2011, AO-StB 2012, 3
Rechtsprechung
-
BFH v. 28.9.2011 - VII R 52/10, Anforderungen an eine Abtretungsanzeige, AO-StB 2012, 4-5
-
BFH v. 24.8.2011 - I R 87/10, Abweichende Steuerfestsetzung wegen sachlicher Unbilligkeit, AO-StB 2012, 5-6
-
BFH v. 7.9.2011 - I B 157/10, Antragsbefugnis und Beschwer des Vergütungsgläubigers, AO-StB 2012, 6-8
-
BFH v. 17.11.2011 - IV S 15/10, Streitwert für Klage wegen dem Fünftelsteuersatz unterliegenden Gewinns – keine Änderung für AdV-Verfahren, AO-StB 2012, 8-10
-
BFH v. 18.10.2011 - IX R 15/11, Einbringung eines Privatdarlehens in eine vermögensverwaltende GbR, AO-StB 2012, 10-11
-
BFH v. 7.7.2011 - IX R 2/10, Erwerb von unverkörperten Mitgliedschaftsrechten an einer AG, AO-StB 2012, 11-12
-
BFH v. 8.9.2011 - II R 54/10, Kfz-Steuer als Masseverbindlichkeit, AO-StB 2012, 12-13
-
BFH v. 24.8.2011 - V R 53/09, Anmeldung von Insolvenzforderungen durch das FA, AO-StB 2012, 13
-
BFH v. 24.11.2011 - V R 13/11, Steuerberechnung und Wirkung des Tabelleneintrags im Insolvenzverfahren, AO-StB 2012, 14
-
BFH v. 16.11.2011 - X R 18/09, Pflicht zur Abgabe der Anlage EÜR rechtmäßig, AO-StB 2012, 15
Literatur
-
Steinhauff, Dieter, Keine Angst vor dem FG!, AO-StB 2012, 15-16
-
Steinhauff, Dieter, Zum Hilfsantrag im Steuerprozess, AO-StB 2012, 16-18
Erfolgreicher Steuer-Rechtsschutz
-
Bartone, Roberto, Die Richterablehnung im verfassungsprozessualen Kontext, AO-StB 2012, 18-23
In der finanzgerichtlichen Praxis und in der höchstrichterlichen Finanzrechtsprechung spielt die Ablehnung von Richtern wegen der Besorgnis der Befangenheit (§ 51 Abs. 1 FGO i.V.m. §§ 41 ff. ZPO, § 51 Abs. 3 FGO) immer wieder einmal eine Rolle. Sei es, weil die Verfahrensbeteiligten tatsächlich objektive Anhaltspunkte dafür haben, dass der Richter sich ihres Falles nicht unvoreingenommen annimmt, sei es – und dies dürfte in der Praxis überwiegend der Fall sei – weil Kläger und/oder Bevollmächtigte eine zügige und ungestörte Durchführung des FG-Verfahrens verhindern oder eine vermeintlich günstigere Besetzung der Richterbank erreichen wollen. Gleichwohl ist die Möglichkeit der Richterablehnung aus einem rechtsstaatlichen Gerichtsverfahren nicht wegzudenken, da dieses Institut des Prozessrechts eine bedeutende verfassungsrechtliche Dimension hat.Mit der Richterablehnung im finanzgerichtlichen Verfahren haben sich in dieser Zeitschrift bereits , und befasst (, AO-StB 2003, 270; , AO-StB 2004, 102; , AO-StB 2003, 8). Der vorliegende Beitrag knüpft an diese Beiträge an, richtet jedoch den Focus auf die verfassungsrechtlichen und verfassungsprozessualen Aspekte. Daher soll wegen des Verfahrens der Richterablehnung nach § 51 Abs. 1 FGO i.V.m. §§ 41 ff. ZPO auf die genannten Beiträge verwiesen werden.
Interessenwahrung im Steuerstrafverfahren
-
Tormöhlen, Helmut, Aktuelle Rechtsprechung zum Steuerstrafrecht, AO-StB 2012, 23-27
-
Heerspink, Frank, Einführung in das Unternehmensstrafrecht (Teil 3), AO-StB 2012, 27-31
Mit Heft 6/2011 begann eine lose Folge von Aufsätzen, die sich mit Fragen des Unternehmensstrafrechts befasst. Themen dieser Reihe sind:
-
Beyer, Dirk, Der Ex-Lebensgefährte als Informant und ein unvorhergesehenes Ergebnis, AO-StB 2012, 31-32
Die StPO ermöglicht und verlangt die Einleitung eines Strafverfahrens bereits bei hinreichenden Anhaltspunkten. Auch wenn sich der Wahrheitsgehalt der Anzeige eines Informanten im Nachhinein nicht bestätigt, so bleibt die Anzeige trotzdem rechtmäßiger Anlass für die strafrechtlichen Ermittlungsmaßnahmen. Unter dem Aspekt, dass steuerrechtliche Verwertungsverbote die strenge Ausnahme sind, bedeutet dies ein erhebliches Risiko für den Betroffenen, dass anderweitige steuerliche Sachverhalte durch die Anzeige aufgedeckt werden. Die Anzeige eines Informanten kann durch das Einfallstor der StPO erheblichen steuerlichen Schaden anrichten. Der Gegenstand des Schadens kann u.U. von der Intention des Informanten abweichen, wie der dargestellte Fall zeigt.
Verlag Dr. Otto Schmidt vom 20.03.2012 18:09