Otto Schmidt Verlag


Heft 11 / 2012

In der aktuellen Ausgabe des AO-Steuer-Berater (Heft 11, Erscheinungstermin: 20. November 2012) lesen Sie folgende Beiträge und Entscheidungen.

Aktuelle Kurzinformationen

  • Beyer, Dirk, Geplant: Vereinfachung bei Korrektur von USt/LSt, AO-StB 2012, 323
  • Beyer, Dirk, Entwurf für das EU-Amtshilfegesetz, AO-StB 2012, 323
  • Beyer, Dirk, Schweizer Steuerabkommen passierte den Finanzausschuss, AO-StB 2012, 324
  • Gersch, Eva-Maria, Sammelbestätigung für Spenden aller Art möglich, AO-StB 2012, 324
  • Gersch, Eva-Maria, Verwirklichung steuerbegünstigter Zwecke im Ausland – konkretisierte formale Anforderungen, AO-StB 2012, 324-325

Rechtsprechung

  • BFH v. 22.5.2012 - VII R 47/11 / Schmieszek, Hans-Peter, Kein Wiederaufleben der Vorauszahlungsfestsetzung nach Aufhebung der Jahresfestsetzung, AO-StB 2012, 325-326
  • BFH v. 19.4.2012 - III R 42/10 / Krömker, Ulrich, Rückwirkende Änderung der Berechtigtenbestimmung beim Kindergeld, AO-StB 2012, 326-327
  • BFH v. 5.9.2012 - VII B 95/12 / Tillmann, Oliver, Kein Abrechnungsbescheid über Rückgewähranspruch insolvenzrechtlich angefochtener Steuerzahlungen, AO-StB 2012, 327-328
  • BFH v. 21.6.2012 - IV R 42/11 / Buse, Johannes W., Umfang der Erweiterung einer Außenprüfung, AO-StB 2012, 328-330
  • BFH v. 3.8.2012 - VII B 40/11 / Steinhauff, Dieter, Berücksichtigung von nach einer Pfändung eingetretenen Umständen im Rechtsbehelfsverfahren, AO-StB 2012, 330-331
  • BFH v. 17.8.2012 - III B 38/12 / Tillmann, Oliver, Beteiligtenvernehmung als Mittel zur Sachverhaltsaufklärung durch das FG, AO-StB 2012, 331-332

Literatur

  • Steinhauff, Dieter, Zum Kern der Klagebegründung im Steuerprozess, AO-StB 2012, 332-333
  • Steinhauff, Dieter, Existenzgefährdung durch den Fiskus – Rechtsschutz gegen Insolvenzanträge des FA, AO-StB 2012, 333-335

Beratung im steuerlichen Verfahren

  • Borgdorf, Reinold, Aktuelle Rechtsprechung zum Verfahrensrecht, FG- und BFH-Entscheidungen, AO-StB 2012, 335-338
    Als Fortsetzung der Rechtsprechungsübersicht in AO-StB Heft 7/2012 (, AO-StB 2012, 210) werden wiederum praxisrelevante Entscheidungen der FG neben bislang noch nicht besprochenen Entscheidungen des BFH vorgestellt. Die Entscheidungen betreffen diesmal den Zeitraum von April 2012 bis einschließlich August 2012. Die Darstellung orientiert sich an der Vorschriftenreihenfolge der AO und der FGO.
  • Lindwurm, Christof, Kindergeld, Steuerhinterziehung und Verfolgungsverjährung – Die Wiederbelebung der Ablaufhemmung nach § 171 Abs. 7 AO, AO-StB 2012, 339-344
    Nach der Regelung des § 171 Abs. 7 AO endet in den Fällen des § 169 Abs. 2 Satz 2 (d.h. der auf zehn oder fünf Jahre verlängerten Festsetzungsfrist) die Festsetzungsfrist nicht, bevor die Verfolgung der Steuerstraftat oder der Steuerordnungswidrigkeit verjährt ist. Regelmäßig beginnen die Kommentierungen der Ablaufhemmung nach § 171 Abs. 7 AO mit Sätzen wie: “Die heute praktisch bedeutungslose Vorschrift sollte verhindern, [...].“Der Beitrag widmet sich der Fragestellung: Wann beginnt die strafrechtliche Verfolgungsverjährung bei der Hinterziehung von Kindergeld und kann die Ablaufhemmung nach § 171 Abs. 7 AO die steuerrechtliche Festsetzungsverjährung bei Kindergeldfestsetzungen erheblich verlängern?

Interessenwahrung im Steuerstrafverfahren

  • Tormöhlen, Helmut, Steuerstrafrechtliche Verwertungsverbote (1. Teil), Folgen unterlassener Belehrungen oder Hinweise sowie rechtswidriger Ermittlungsmaßnahmen, AO-StB 2012, 344-348
    Der Strafprozess im demokratischen Rechtsstaat kennt keine Wahrheitsfindung “um jeden Preis“. Vielmehr ist es Aufgabe des Strafprozesses, den staatlichen Strafanspruch in einem justizförmig geordneten Verfahren durchzusetzen und dabei dem Beschuldigten oder Angeklagten die Sicherung seiner Grundrechte zu gewährleisten. Wenn sich gemessen am normativen Maßstab der StPO und des GG, herausstellt, dass eine Ermittlungsmaßnahme unstatthaft war, so kann dies zu einer Unverwertbarkeit des so gewonnenen Beweisergebnisses führen. Strafprozessuale Verwertungsverbote sind nur marginal gesetzlich geregelt. Jedoch hat die Rspr. eine Vielzahl von Verwertungsverboten herausgearbeitet, und zwar ausgerichtet am Maßstab der Wertordnung der Grundrechte und übergeordneter gesetzlicher Prinzipien des Strafverfahrens, wie des Grundsatzes der Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme, des Gebotes des fairen Verfahrens, der freien Willensbetätigung, der Selbstbelastungsfreiheit, des Schutzes von Ehe und Familie und des Schutzes bestimmter Vertrauensverhältnisse.
  • Schaaf, Joachim, Die mögliche strafrechtliche Verantwortlichkeit des steuerlichen Beraters, Das Spannungsfeld zwischen Berufspflichten und steuerstrafrechtlichen Vorwürfen, AO-StB 2012, 349-352
    Die aktuelle Situation hinsichtlich des vermehrten Ankaufs von Daten-CD Schweizer Banken ist nur ein Anlass, über das Thema nachzudenken, insb. in den Fällen in denen die Einkommensteuererklärungen für einen von dieser Angelegenheit betroffenen Mandanten durch den steuerlichen Berater erstellt und an das FA weitergegeben worden ist. Es gibt scheinbar eine “chronisch verfestigte“ Tendenz innerhalb unseres Wirtschaftssystems, Gewinne zu privatisieren, während Verluste auf Kosten des Steuerzahlers sozialisiert werden sollen. So ist es wenig verwunderlich, dass sich die Angehörigen der steuerberatenden Berufe bei ihrer Berufsausübung permanent einem Spannungsfeld ausgesetzt sehen. Einerseits sind sie verpflichtet, bei ihrer Tätigkeit die geltende Steuergesetzgebung zu beachten und dies möglichst in gestaltender Weise zugunsten der Mandanten. Dabei gilt es, rechtliche Konfliktfelder in der Zusammenarbeit mit der Finanzverwaltung zu vermeiden, da dadurch unnötige Reibungsverluste entstehen würden. Gleichwohl besteht in den jeweiligen Strafverfahren latent die Gefahr, in das “Kreuzfeuer“ der Ermittlungen zu geraten. Dies gilt auch für eine mögliche haftungsrechtliche Inanspruchnahme des Beraters durch die Finanzverwaltung für hinterziehungsbedingte Steuerschulden des Mandanten (vgl. § 71 AO). Erste Hinweise auf eine denkbare Tatbeteiligung des Beraters werden dabei häufig von den Mandanten selbst im Erstkontakt mit den Ermittlungsbehörden geliefert. Die beschuldigten Mandanten hoffen – jedoch zumeist vergeblich – darauf, dass sie sich dadurch exkulpieren können.Der Beitrag geht auf die Berufspflichten der steuerberatenden Berufe – insb. Verschwiegenheitspflichten – ein und hinterfragt, ob es eine Garantenstellung des Beraters im Steuerstrafverfahren gibt. Darüber hinaus gibt er Beispiele für die Kriterien der Rechtsprechung für strafrechtlich relevantes Verhalten der Berater und sensibilisiert für Probleme bei online übermittelten Steueranmeldungen und -erklärungen.

Verlag Dr. Otto Schmidt vom 14.11.2012 09:32

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