Otto Schmidt Verlag


Heft 4 / 2014

In der aktuellen Ausgabe des AO-Steuer-Berater (Heft 4, Erscheinungstermin: 20. April 2014) lesen Sie folgende Beiträge und Entscheidungen.

Aktuelle Kurzinformationen

  • Beyer, Dirk, Bund und Länder wollen Selbstanzeige beibehalten und verschärfen, AO-StB 2014, 99
  • Beyer, Dirk, Fristsetzung gem. § 398a AO auch bei Selbstanzeigen mittels Schätzung?, AO-StB 2014, 99
  • Beyer, Dirk, Gesetz betreffend den Informationsaustausch mit den USA veröffentlicht, AO-StB 2014, 100
  • Beyer, Dirk, Politische Erklärung zum automatischen Informationsaustausch, AO-StB 2014, 100

Rechtsprechung

  • VerfGH Rh.-Pf. v. 24.2.2014 - VGH B 26/13 / Beyer, Dirk, Anfangsverdacht bei Steuerdaten-CD, AO-StB 2014, 100-102
  • BGH v. 14.11.2013 - III ZR 376/12 / Beyer, Dirk, Unangemessene Verfahrensdauer eines Strafverfahrens, AO-StB 2014, 102-105
  • BGH v. 15.1.2014 - 1 StR 379/13 / Heuel, Ingo, Hinterziehung von Lohnsteuer bei illegalen Beschäftigungsverhältnissen, AO-StB 2014, 105-106
  • FG Köln v. 22.5.2013 - 8 K 3813/11 / Esskandari, Manzur / Bick, Daniela, Eintritt der Festsetzungsverjährung bei Ermittlungen der Steuerfahndung, AO-StB 2014, 106-107
  • FG Münster v. 12.12.2013 - 5 V 1934/13 U / Heuel, Ingo, Feststellungslast bei Versagung des Vorsteuerabzugs im Falle des Umsatzsteuerbetrugs, AO-StB 2014, 107-108
  • BGH v. 14.11.2013 - IX ZR 215/12 / Tillmann, Oliver, Ausschluss der Verjährungseinrede für Schadensersatzansprüche gegen Steuerberater, AO-StB 2014, 108-109

Verwaltungsanweisungen

  • OFD Niedersachsen v. 9.1.2014 - S 0130 - 405 - St 142 / Schade, Lutz, Vernehmung von Bediensteten der Finanzverwaltung vor Gericht, AO-StB 2014, 109-112

Literatur

  • Steinhauff, Dieter, Verzinsung hinterzogener Steuern gem. § 235 AO, AO-StB 2014, 112-113
  • Steinhauff, Dieter, Steuerhinterziehung bei steuerrechtlichen Streit- und Zweifelsfragen, AO-StB 2014, 113-114

Interessenwahrung im Steuerstrafverfahren

  • Tormöhlen, Helmut, Aktuelle Rechtsprechung zum Steuerstrafrecht, BFH-, BGH-, FG-, OLG-, LG und AG-Entscheidungen, AO-StB 2014, 115-119
    Als Fortsetzung der Rechtsprechungsübersicht in AO-StB 1/2014 (, AO-StB 2014, 16) werden wieder praxisrelevante Entscheidungen zum Steuerstrafrecht vorgestellt, die bisher noch nicht im AO-StB besprochen wurden.Bitte beachten Sie auch das Archiv der Entscheidungen im Volltext in Ihrem Berater.Modul “Steuerliches Verfahrensrecht“ (Informationen hierzu s. AO-StB 2014, 129 [in diesem Heft]) unterwww.steuerberater-center.de
  • Heuel, Ingo, Steuerstrafrechtliche FAQ zum Fall Hoeneß, Eine Replik zur Berichterstattung in den Medien und Auswirkungen auf die Selbstanzeigeberatung, AO-StB 2014, 119-127
    Den Fall Hoeneß hat ganz Deutschland verfolgt. Das Urteil ist gesprochen und viele – nicht dazu Berufene – haben mitgeurteilt ohne den genauen Sachverhalt zu kennen. Der Autor kennt den genauen Sachverhalt – insb. die konkrete Abfassung der Selbstanzeige vom 17.1.2013 – ebenfalls nicht. Diesen werden wir vermutlich erst nach der schriftlichen Abfassung des Urteils (LG München II v. 13.3.2014 – W5 KLs 68 Js 3284/13) erfahren. Durch die erklärten Revisionsverzichte seitens der Verteidigung und der Staatsanwaltschaft wird die schriftliche Urteilsbegründung vermutlich sehr kurz ausfallen. Ungeachtet der fehlenden genauen Sachverhaltskenntnis wurden viele Fragen – v.a. in den Medien nicht immer mit der notwendigen Fachkunde – diskutiert. Das ist nachvollziehbar und mag als weiterer Beleg dafür dienen, wie kompliziert und undurchschaubar das Recht der Selbstanzeige seit 2010 (sog. Selbstanzeigebeschluss des BGH v. 20.5.2010 – 1 StR 577/09) bzw. 2011(Schwarzgeldbekämpfungsgesetz v. 28.4.2011) geworden ist. Zahlreiche wesentliche Rechtsfragen sind ungeklärt. Vor dem Hintergrund der Stimmung in der Bevölkerung und dem damit einhergehenden politischen Druck sind in Kürze weitere Verkomplizierungen der Selbstanzeige bereits angekündigt. So ist u.a. geplant, das Vollständigkeitsgebot in zeitlicher Hinsicht auszudehnen.
  • Wenzler, Thomas, Plädoyer für die Beibehaltung der strafbefreienden Selbstanzeige, AO-StB 2014, 127-129
    Aktuell ist die Selbstanzeige wieder Gegenstand der politischen Auseinandersetzung und damit einhergehend Gegenstand der Berichterstattung und Diskussion in Presse, Funk und Fernsehen. Auf den ersten Blick sind fast alle Diskussionsbeiträge zumindest nachvollziehbar. Ein zweiter Blick offenbart aber, dass vieles, was gegen die Selbstanzeige vorgebracht wird, nicht durchdacht ist oder auf falschen Annahmen aufbaut. Wenngleich die vollständige Anschaffung der Selbstanzeige aktuell erst einmal vom Tisch ist, werden nachstehend die häufigsten Argumente gegen die Selbstanzeigemöglichkeit nach § 371 AO bzw. für deren Abschaffung kritisch untersucht. Es ist nämlich keineswegs ausgeschlossen, dass beim nächsten “Skandal“ wieder die Abschaffung der Selbstanzeige gefordert wird. Das zeigt die Erfahrung.Zusätzlich setzt sich der Verfasser dieses Beitrages auch mit dem Steuergeheimnis, Verjährungsfragen und der Erhöhung des Zuschlags nach § 398a AO – alles Themen, die im Zusammenhang mit der Selbstanzeige diskutiert werden – auseinander.
  • Aue, Dirk, Festsetzungsverjährung nach der Selbstanzeige zum Auslandsdepot, Schon beim Abfassen der Berichtigungserklärung zu berücksichtigende Besonderheiten, AO-StB 2014, 130-132
    § 371 Abs. 1 AO verlangt für eine wirksame Selbstanzeige eine Berichtigung zu allen unverjährten Steuerstraftaten. Unverjährt bezieht sich hierbei nach allgemeiner Auffassung auf die strafrechtliche Verjährung von regelmäßig fünf Jahren. Die Frist für die steuerliche Festsetzungsverjährung beträgt im Falle einer Steuerhinterziehung dagegen zehn Jahre. Aus diesem Grund fordern die FÄ bei Selbstanzeigen zu Auslandsdepots auch Unterlagen zu denjenigen Veranlagungszeiträumen an, die weiter als fünf Jahre zurückliegen. Gelegentlich wird vor diesem Hintergrund bei Selbstanzeigen – getreu dem Motto “viel hilft viel“ – die Berichtigung von Anfang an auf die vollen zehn Jahre erstreckt. Dies erspare ja auch die Auseinandersetzung mit den strafrechtlichen Verjährungsfristen. Warum es trotzdem zweckmäßig sein kann, die Selbstanzeige allein auf die strafrechtlich unverjährten Taten zu beschränken, ergibt sich aus den Regelungen zur Festsetzungsverjährung.

Verlag Dr. Otto Schmidt vom 10.04.2014 16:23

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