Otto Schmidt Verlag


Heft 5 / 2014

In der aktuellen Ausgabe des AO-Steuer-Berater (Heft 5, Erscheinungstermin: 20. Mai 2014) lesen Sie folgende Beiträge und Entscheidungen.

Aktuelle Kurzinformationen

  • Günther, Karl-Heinz, Anwendung von BMF-Schreiben und gleich lautenden Ländererlassen, AO-StB 2014, 135
  • Günther, Karl-Heinz, Rechtsfolgen für Vorauszahlungsbescheide nach Insolvenzeröffnung, AO-StB 2014, 135
  • Günther, Karl-Heinz, Verwendung der Muster für Zuwendungsbestätigungen, AO-StB 2014, 135
  • Beyer, Dirk, Gleich lautende Erlasse zur Schwedischen Initiative, AO-StB 2014, 135

Rechtsprechung

  • BFH v. 17.9.2013 - I R 16/12 / Gersch, Eva-Maria, Abzug einer Auslandsspende innerhalb der Europäischen Union, AO-StB 2014, 136-137
  • BFH v. 27.11.2013 - II R 57/11 / Lemaire, Norbert, Ablaufhemmung der Festsetzungsfrist durch Antrag des Steuerpflichtigen, AO-StB 2014, 137-139
  • BFH v. 12.11.2013 - VII R 15/13 / Schmieszek, Hans-Peter, Rückforderung einer auf einer (vermeintlich) unberechtigten Insolvenzanfechtung beruhenden Leistung, AO-StB 2014, 139-140
  • BFH v. 11.12.2013 - XI R 22/11 / Mihm, Friedhelm, Wirkung eines im Insolvenzverfahren ergangenen bestandskräftigen Feststellungsbescheid, AO-StB 2014, 140-141
  • BFH v. 5.2.2014 - XI B 7/13 / Lindwurm, Christof, Verzicht auf mündliche Verhandlung – Verbrauch der Verzichtserklärung, AO-StB 2014, 141-142
  • BFH v. 8.8.2013 - III R 3/13 / Steinhauff, Dieter, Bindung des Gerichts an das Klagebegehren, AO-StB 2014, 143-144
  • BFH v. 25.2.2012 - V B 60/12 / Steinhauff, Dieter, Kostenentscheidung bei sog. In-camera-Verfahren, AO-StB 2014, 144-145

Verwaltungsanweisungen

  • OFD Frankfurt/M. v. 5.12.2013 - S 0130 A - 115 - St 23 / Günther, Karl-Heinz, Auskunftserteilung im Insolvenzverfahren, AO-StB 2014, 146

Literatur

  • Steinhauff, Dieter, Das Recht des Beteiligten auf Gehör – Ein praktischer Vorschlag für eine konkrete “Wesentlichkeitsgrenze“, AO-StB 2014, 146-148
  • Steinhauff, Dieter, Ruhen von Einspruchsverfahren aus Zweckmäßigkeitsgründen, AO-StB 2014, 148-149

Beratung im steuerlichen Verfahren

  • v. Wedelstädt, Alexander, Ressortfremde Verwaltungsakte als Grundlagenbescheide, Wann liegen sie vor und welche Rechtsfolgen bewirken sie?, AO-StB 2014, 150-154
    Die Vorschrift des § 171 Abs. 10 AO, die als gesetzliche Definition des Grundlagenbescheids herangezogen wird, nennt als Grundlagenbescheid neben dem Feststellungsbescheid und dem Steuermessbescheid auch einen “anderen Verwaltungsakt“, soweit er für die Festsetzung einer Steuer bindend ist. Grundlagenbescheide können andere Steuerverwaltungsakte sein, die von einer Finanzbehörde i.S.d. § 6 Abs. 2 AO erlassen worden sind, wie z.B. Zerlegungsbescheide (§ 188 AO), Zuteilungsbescheide (§ 190 AO) oder Billigkeitsentscheidungen i.S.v. § 163 AO.Das Gesetz beschränkt aber den Begriff “anderer Verwaltungsakt“ nicht auf Verwaltungsakte von Finanzbehörden, sondern bezieht Verwaltungsakte von Behörden, die nicht Finanzbehörden sind, mit ein (grds. BFH v. 18.4.1980 – III R 34/78, BStBl. II 1980, 682). In diesem Zusammenhang wird von “ressortfremden Verwaltungsakten“ oder “Verwaltungsakten ressortfremder Behörden“ gesprochen. Diese Verwaltungsakte unterliegen dem Anwendungsbereich der AO nicht.Der Beitrag beschäftigt sich ausführlich mit Beispielen ressortfremder Grundlagenbescheide, Umfang und Rechtsfolgen deren Bindungswirkung sowie Möglichkeiten des Rechtsschutzes.
  • Günther, Karl-Heinz, Änderung und Berichtigung von Steuer- und Feststellungsbescheiden, Aktuelle Rechtsprechungsentwicklungen, AO-StB 2014, 154-157
    Steuer- und Feststellungsbescheide können, sofern der Steuer- oder Feststellungsbescheid nicht unter dem Vorbehalt der Nachprüfung (§ 164 Abs. 1 AO) ergangen ist, nur berichtigt oder geändert bzw. aufgehoben werden, wenn die Voraussetzungen für die Anwendung einer Berichtigungs- oder Änderungsnorm (§§ 129, 172 ff. AO) erfüllt sind. Dies gilt auch dann, wenn nachträglich die fehlerhafte Umsetzung von Unionsrecht durch den EuGH erkannt wird, d.h. auch in diesen Fällen können sich aus dem Unionsrecht ergebende Ansprüche nur unter den Voraussetzungen der §§ 172 ff. AO zu änderbaren Steuerbescheiden führen (BFH v. 3.12.2010 – V B 22/10, BFH/NV 2010, 738). Der nachfolgende Beitrag informiert über die aktuelle Rechtsprechung des BFH zur Durchbrechung der materiellen Bestandskraft von Steuer- und Feststellungsbescheiden.

Interessenwahrung im Steuerstrafverfahren

  • Tormöhlen, Helmut, Neues zur Selbstanzeige, Auseinandersetzung mit besonderen Problemfeldern, AO-StB 2014, 158-163
    Das neue “Selbstanzeigerecht“ auf Grund des Schwarzgeldbekämpfungsgesetzes v. 28.4.2011 (BGBl. I 2011, 676), welches durch ein obiter dictum zur Teilselbstanzeige in einer Entscheidung des BGH (v. 20.5.2010 – 1 StR 577/09, AO-StB 2010, 195) initiiert wurde und einschneidende Restriktionen mit sich gebracht hat, soll unter dem Aspekt seiner Praxistauglichkeit in diesem Beitrag gut drei Jahre nach seinem Inkrafttreten einer kritischen Überprüfung unterzogen werden. Insb. die Problemfelder Teilselbstanzeige, Anmeldungssteuern, Sperrgrund Prüfungsanordnung, steuerliche Prüfung, Zuschlag nach § 398a AO, Steuer-CDs und Teilzahlung werden beleuchtet.
  • Heuel, Ingo / Beyer, Dirk, NRW-Entwurf Unternehmensstrafrecht, Hinweise zum Gesetzgebungsverfahren, AO-StB 2014, 163-164
    Das Justizministerium NRW hat der Justizministerkonferenz der Länder im November 2013 einen Gesetzesentwurf für ein Verbandsstrafgesetzbuch (VerbStrG-E) vorgelegt, welches diesen Entwurf begrüßt hat. Der zwei Wochen später geschlossene Vertrag der Großen Koalition im Bund sieht hingegen in Art. 5.1 vor, dass in dieser Legislaturperiode nur das Ordnungswidrigkeitenrecht im Unternehmensbereich ausgedehnt werden soll. Damit geht die Große Koalition davon aus, dass kein Unternehmensstrafrecht eingeführt werden soll. Da NRW als einflussreiches Bundesland seine prestigeträchtige Initiative jedoch so schnell wohl nicht aufgeben wird und ggf. Unterstützung im Bundesrat organisieren könnte, sollen hier die Regelungen im Überblick dargestellt werden.

Verlag Dr. Otto Schmidt vom 15.05.2014 10:05

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