Otto Schmidt Verlag


Heft 2 / 2015

In der aktuellen Ausgabe des AO-Steuerberater (Heft 2, Erscheinungstermin: 20. Februar 2015) lesen Sie folgende Beiträge und Entscheidungen.

  • Günther, Karl-Heinz, Erneute Änderung des AO-Anwendungserlasses, AO-StB 2015, 33
  • Günther, Karl-Heinz, Einkommensteuer-Erstattungsanspruch bei Ehegatten und Lebenspartnern, AO-StB 2015, 33
  • Günther, Karl-Heinz, Steuererklärungsfristen für das Kalenderjahr 2014, AO-StB 2015, 34

Rechtsprechung

  • BFH v. 8.10.2014 - VI R 82/13 / Bauhaus, Krimhild, Antragsveranlagung nach § 46 Abs. 2 Nr. 8 EStG per Fax, AO-StB 2015, 34-35
  • BFH v. 22.10.2014 - II R 4/14 / Esskandari, Manzur / Bick, Daniela, Abweichende Steuerfestsetzung aus sachlichen Billigkeitsgründen wegen des Ausfalls von Rentenzahlungen, AO-StB 2015, 36-37
  • BFH v. 25.11.2014 - VII B 65/14 / Krömker, Ulrich, Kein vorläufiger Rechtsschutz gegen Kernbrennstoffsteuer, AO-StB 2015, 37-38
  • BFH v. 18.9.2014 - IX B 9, 19/14 / Lindwurm, Christof, Wirksames Urteil auch bei Zustellung nur der Urteilsformel – Scheinurteil, AO-StB 2015, 38-39
  • BFH v. 25.9.2014 - III R 5/12 / Günther, Karl-Heinz, Zulässigkeit einer Anschlussrevision, AO-StB 2015, 39-40
  • BFH v. 25.9.2014 - III R 10/14 / Tillmann, Oliver, Kindergeld: Beibehaltung des Wohnsitzes, mehrjähriger Auslandsaufenthalt, Auslandsstudium, AO-StB 2015, 40-41
  • BFH v. 26.6.2014 - III R 21/13 / Lindwurm, Christof, Hemmung der Festsetzungsverjährung bei strafbarem Bezug von Kindergeld, AO-StB 2015, 41-42
  • BFH v. 3.7.2014 - III R 53/13 / Lemaire, Norbert, Klageart bei Aufhebung einer Kindergeldfestsetzung, AO-StB 2015, 42-44
  • BFH v. 2.10.2014 - III S 2/14 / Lemaire, Norbert, Streitwert bei einer Anfechtungsklage gegen die Aufhebung einer Kindergeldfestsetzung, AO-StB 2015, 44-45
  • Bruschke, Gerhard, Schadensersatz wegen Amtspflichtverletzungen, Amtshaftung als Minenfeld für die Finanzbehörde, AO-StB 2015, 45-53
    Im täglichen Rechtsverkehr mit der Finanzbehörde gibt es eine Vielzahl von Sachverhalten, die Schadensersatz wegen der Verletzung von Amtspflichten auslösen können. Das Recht zur Geltendmachung entsprechender Ansprüche sollte insbesondere dann geprüft werden, wenn ein Rechtsbehelfsverfahren bereits außergerichtlich Erfolg hat und nach der Geltendmachung einer Rechtsverletzung ein Abhilfebescheid seitens der Behörde ergeht. Erfolgversprechend im Sinne einer Amtspflichtverletzung sind auch Bescheidkorrekturen nach § 129 AO. Gerade Flüchtigkeitsfehler stellen eine latente Gefahr für die Finanzbehörde dar. Während bei rechtlichen Fehlern zu prüfen ist, ob die Fehleinschätzung auf sachlich nachvollziehbaren Überlegungen beruht, scheidet dieser Prüfungsschritt bei offenbaren Unrichtigkeiten aus. Durch die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen werden die Kosten des Mandanten auf die Behörde verlagert. Damit kann ein Ausgleich für die in einem außergerichtlichen Verfahren fehlende Kostenerstattungspflicht durch die Finanzbehörde erreicht werden.Der Beitrag nennt viele exemplarische Beispiele für Amtspflichtverletzungen, beschäftigt sich mit der Frage, welcher Schaden erstattungsfähig ist, und erläutert, wie Rechtsschutz zu erlangen ist. Er geht aber auch ausführlich auf die Schadensminderungspflicht des Steuerpflichtigen ein.
  • Riethmüller, Peter, Aberkennung der Gemeinnützigkeit von steuerbegünstigten Körperschaften, Wie die Gefährdung der steuerlichen Privilegien vermieden werden kann, AO-StB 2015, 53-56
    Gemeinnützige Körperschaften genießen zahlreiche steuerliche Privilegien. Steuerbefreiungen und Steuerermäßigungen finden sich in nahezu allen Steuerarten. Der Staat rechtfertigt die Sondervorschriften mit einer Stärkung der privatrechtlichen Initiative zur Förderung des Gemeinwohls (vgl. Seer in Tipke/Kruse, AO/FGO, Vor § 51 AO Tz. 4 [März 2014]). Grundgedanke der Gemeinnützigkeit ist die Entlastung des Staates und der Gemeinden (vgl. Leisner-Egensperger in Hübschmann/Hepp/Spitaler, AO/FGO, Vor §§ 51–68 FGO Rz. 36 [Nov. 2013]). Verstöße gegen die Grundsätze der Gemeinnützigkeit können diesen Status gefährden. Ist dies der Fall, so droht eine Aberkennung der Gemeinnützigkeit. Die Konsequenzen für die betroffene Körperschaft sind meist existentiell, da die Aberkennung der Gemeinnützigkeit zu einem vollumfänglichen Verlust aller Steuervergünstigungen führt.
  • Steinhauff, Dieter, Finanzgerichtsprozesse erfolgreich führen – die Krux mit dem Beweis bei Auslandssachverhalten, AO-StB 2015, 56-57
  • Steinhauff, Dieter, Einkommensteuer bei Insolvenz einer natürlichen Person, AO-StB 2015, 57-59
  • Selbstanzeige und Umgang der Behörden mit Daten-CDs, AO-StB 2015, R005
  • Stiftung in der aktuellen Beratungspraxis, AO-StB 2015, R005
  • Kosten eines Strafverfahrens, AO-StB 2015, R005
  • Ermäßigter Steuersatz bei Beschäftigungsbetrieben der Behindertenhilfe, AO-StB 2015, R005-R006
  • Berichtigungspflichten des Erben unter Einfluss des § 370 Abs. 3 AO und § 52 StGB (Teil 2), AO-StB 2015, R006
  • Unternehmensbewertung, AO-StB 2015, R006
  • Gestaltungsfragen Kapitaleinkünfte, AO-StB 2015, R006
  • Editorial, AO-StB 2015, S001
  • Gluth, Rüdiger / Rund, Thomas, Top-Themen im Erbschaftsteuer- und Erbrecht, AO-StB 2015, S003-S039

Verlag Dr. Otto Schmidt vom 14.07.2015 10:36

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