Otto Schmidt Verlag


Heft 4 / 2016

In der aktuellen Ausgabe des AO-Steuerberater (Heft 4, Erscheinungstermin: 20. April 2016) lesen Sie folgende Beiträge und Entscheidungen.

Aktuelles

Günther, Karl-Heinz, Anwendung von BMF-Schreiben und gleich lautenden Ländererlassen, AO-StB 2016, 89

Günther, Karl-Heinz, Aufteilung einer Gesamtschuld (§§ 268 ff. AO), AO-StB 2016, 89

Beyer, Dirk, Selbstanzeige: gilt für die Sperre bei Prüfungsanordnung die 3-Tagesfiktion?, AO-StB 2016, 89

Die Redaktion, Gesetz zur Eindämmung von Registrierkassenmanipulationen, AO-StB 2016, 89-90

Kurzanalysen mit Beraterhinweis

Rechtsprechung

  • BFH v. 1.12.2015 - VII R 34/14 / Marfels, Michael, Keine Anwendung der Personengruppentheorie zur Begründung einer für die Eigentümerhaftung erforderlichen wesentlichen Beteiligung, AO-StB 2016, 90-91
  • BFH v. 10.11.2015 - VII R 35/13 / Kirschstein, Friedemann, Beschränkte Erbenhaftung, AO-StB 2016, 91-92
  • BVerwG v. 14.10.2015 - 9 C 11/14 / Schulze, Michael, Gesamtschuldnerische Haftung der Gesellschafter einer aufgelösten GbR; Neubeginn der Verjährung, AO-StB 2016, 93-94
  • BFH v. 27.1.2016 - V B 87/15 / Tormöhlen, Helmut, Aussetzung der Vollziehung von Bescheiden nach § 27 Abs. 19 UStG, AO-StB 2016, 95
  • BFH v. 12.1.2016 - IX R 20/15 / Steinhauff, Dieter, Keine verlängerte Festsetzungsfrist bei einem Subventionsbetrug, AO-StB 2016, 95-96
  • BGH v. 1.12.2015 - 1 StR 154/15 / Buse, Johannes W., Steuerstrafrechtliche Folgen einer verdeckten Gewinnausschüttung, AO-StB 2016, 97-98
  • BFH v. 17.11.2015 - VIII R 68/13 / Marfels, Michael, Ablaufhemmung nach Erstattung einer Selbstanzeige – verjährungshemmende Wirkung einer Fahndungsprüfung, AO-StB 2016, 98-100
  • BFH v. 25.11.2015 - I R 85/13 / Günther, Karl-Heinz, Klagebefugnis für eine allgemeine Leistungsklage, AO-StB 2016, 100-101
  • BFH v. 2.12.2015 - X K 7/14 / Schmieszek, Hans-Peter, Entschädigungsklage; Bestimmtheit des Antrags; Ruhensgründe, AO-StB 2016, 102-103

Beiträge für die Beratungspraxis

Gersch, Eva-Maria, Aktuelle Entwicklungen im Gemeinnützigkeitsrecht, AO-StB 2016, 103-105

Die aktuellen Entwicklungen im Gemeinnützigkeitsrecht werden zur Zeit überwiegend von der Rechtsprechung geprägt. Durch die Änderung des Anwendungserlasses zur AO (AEAO, BMF v. 26.1.2016, BStBl. I 2016, 155) wird diese Rechtsprechung von der Finanzverwaltung aufgenommen.Die Autorin problematisiert insbesondere folgende Bereiche: Gemeinnützigkeit von Eigengesellschaften der öffentlichen Hand, Rückgewähr eingezahlter Kapitalanteile und eingebrachter Sacheinlagen (§ 55 Abs. 1 Nr. 2 und 4 AO), Einschaltung von Hilfspersonen, verdeckte Gewinnausschüttungen, Wohlfahrtspflege, Spenden und andere Zahlungen sowie den Satzungszweck.

Müller, Arnold, Probleme der Punktberichtigung von Steuerbescheiden gem. §§ 172 ff. AO, AO-StB 2016, 106-112

Das Besteuerungsverfahren ist geprägt durch das Amtsprinzip, d.h. das FA ist letzten Endes verantwortlich für die zutreffende Steuerfestsetzung, § 88 AO. Aber auch im Steuerrecht gilt der altrömische Grundsatz: ius vigilantibus, das Recht ist für die Wachen. Der Pflichtige und sein Berater haben darauf zu achten, ob es nicht u.U. eine Möglichkeit gibt, den Steuerfall zugunsten des Pflichtigen zu gestalten. Das Medium, das sie hierbei einzusetzen haben, ist die Antragstellung. Ein Änderungsantrag hinsichtlich des Steuerbescheids verpflichtet das FA im Regelfalle zum Tätigwerden und eröffnet am Ende dem Pflichtigen einen zusätzlichen Rechtsbehelfsweg, falls nicht nach seinen Vorstellungen entschieden wird.Ziel des Aufsatzes ist es darzutun, in welcher Weise der Beratende vorzugehen hat, wenn es um eine Steuerkorrektur mit Hilfe der punktuellen Änderungsvorschriften geht, wann und in welcher Weise durch Antragstellung für den Mandanten vorzugehen ist.Gibt der Mandant die Schuld am Nichteintreten eines gewünschten Erfolgs seinem Berater, liegt zwar die Beweislast hinsichtlich des Schadenseintritts und der Schadenshöhe beim Mandanten, aber der Beratende muss u.U. qualifiziert bestreiten. Der Beratende muss, um den Anspruch seines Mandanten abzuwehren darlegen, dass er in der konkreten Fallerledigung alles Erforderliche getan hat.

Nöcker, Gregor, Neues und Bekanntes zum E-Mail-Einspruch – Analyse der Rechtslage vor und nach der Änderung des § 357 Abs. 1 S. 1 AO, AO-StB 2016, 112-115

Beyer, Dirk, Der Strafklageverbrauch bei Steuerstraftaten und -ordnungswidrigkeiten, AO-StB 2016, 115-116

Niemand darf wegen derselben Tat mehrfach bestraft werden. So lautet die nur im Ausgangspunkt klare Regelung in Art. 103 Abs. 3 GG. Dieses Verbot führt zu einem Verfahrenshindernis, wenn die Tat bereits rechtskräftig abgeurteilt wurde. Maßgebend ist hierbei der prozessuale (verfahrensrechtliche) Tatbegriff i.S.d. § 264 StPO. Eine Tat im prozessualen Sinne ist der einheitliche geschichtliche Vorgang einschließlich der Handlungen, die hiermit innerlich so verknüpft sind, dass ihre getrennte Würdigung und Ahndung als unnatürliche Aufspaltung eines einheitlichen Lebensvorgangs empfunden würde (BGH v. 12.12.2013 – 3 StR 531/12, BGHSt 59, 120). Gesetzgeber und Rechtsprechung haben die Regelung des Art. 103 Abs. 3 GG präzisiert. Der Autor zeigt anhand einer Tabelle, wann ein Verfahrenshindernis für die Verfolgung der Tat als Straftat oder Ordnungswidrigkeit besteht.

Literaturempfehlungen

Steinhauff, Dieter, Planungssicherheit im Steuerrecht – Brennpunkte der verbindlichen Auskunft i.S.v. § 89 Abs. 2 AO, AO-StB 2016, 116-117

Steinhauff, Dieter, Steuerstrafrechtliches Kompensationsverbot – Ausnahmen und Auswirkungen, AO-StB 2016, 118-119

Service

Lippross/Seibel, Basiskommentar Steuerrecht, Aktualisierung im Bereich AO, AO-StB 2016, R5

Kölner Tage Haftungsmanagement im steuerlichen Risikomandat, AO-StB 2016, R5

Fehlerhafte Einlagekontofeststellungen bei § 27 KStG, AO-StB 2016, R5-R6

Abwicklung von Bauträgerfällen nach § 27 Abs. 19 UStG – Teil I: Eine aktuelle Bestandsaufnahme, AO-StB 2016, R6

Formwechsel der GmbH in die GbR: Beschlussfassung und Registereintragung, AO-StB 2016, R6

Anwendungserlasse zum neuen Sachwertverfahren zur Grundbesitzbewertung ab dem 1.1.2016, AO-StB 2016, R6

Verlag Dr. Otto Schmidt vom 11.05.2016 15:48

zurück zur vorherigen Seite