Otto Schmidt Verlag


Heft 10 / 2016

In der aktuellen Ausgabe des AO-Steuerberater (Heft 10, Erscheinungstermin: 20. Oktober 2016) lesen Sie folgende Beiträge und Entscheidungen.

Aktuelles

  • Günther, Karl-Heinz, Spenden durch Aufwandsspende und Rückspende, AO-StB 2016, 277

Kurzanalysen mit Beraterhinweis

Rechtsprechung

  • BFH v. 12.7.2016 - II R 42/14 / Buse, Johannes W., Feststellung einer Steuerhinterziehung durch das FG aufgrund seiner freien Überzeugung, AO-StB 2016, 277-278
  • BFH v. 29.6.2016 - II R 41/14 / Esskandari, Manzur / Bick, Daniela, Feststellungslast: Schenkungsteuer bei Übertragung eines Einzelkontos/-depots auf den Ehegatten?, AO-StB 2016, 278-280
  • BFH v. 27.4.2016 - X R 1/15 / Schmieszek, Hans-Peter, Aussetzungszinsen trotz überlanger Dauer von Einspruchs- und/oder Klageverfahren, AO-StB 2016, 280-281
  • BFH v. 6.7.2016 - XI B 36/16 / Kirschstein, Friedemann, Unmissverständliche Rechtsbehelfsbelehrung, AO-StB 2016, 281-282
  • BFH v. 26.7.2016 - III B 148/15 / Bauhaus, Krimhild, Übergehen eines Beweisantrags, AO-StB 2016, 282
  • BFH v. 21.7.2016 - V B 66/15 / Steinhauff, Dieter, Anforderungen an die Übertragung auf den Einzelrichter, AO-StB 2016, 283-284
  • BFH v. 1.6.2016 - X R 26/14 / Lemaire, Norbert, Masseschuld bei Beteiligung an Personengesellschaft nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens, AO-StB 2016, 284-285

Verwaltung

  • BMF v. 5.9.2016 - IV A 3 - S 0062/16/10001 – DOK 2016/0806131 / Günther, Karl-Heinz, Erneute Änderung des AO-Anwendungserlasses, AO-StB 2016, 286

Beiträge für die Beratungspraxis

  • Tormöhlen, Helmut, Neues zur Verständigung im Steuerstrafverfahren, AO-StB 2016, 287-293
  • Seit der grundlegenden Entscheidung des BVerfG zum Deal im Strafprozess vom 19.3.2013 sind die Anforderungen an Dokumentations-, Bekanntgabe- und Belehrungspflichten enorm hoch geworden und haben geradezu eine Scheu der Praxis vor dem Deal hervorgerufen. Hier sollen die wichtigsten Voraussetzungen und Folgen einer Verständigung im (Steuer-)Strafverfahren im Lichte der neueren Rspr. dargestellt werden.

 

  • Günther, Karl-Heinz, Änderungsverpflichtung bei der Auswertung von Grundlagenbescheiden, AO-StB 2016, 293-295
  • Grundlagenbescheide, z.B. gesonderte oder gesonderte und einheitliche Gewinnfeststellungsbescheide, ergehen nicht zum Selbstzweck, sondern müssen ihren Niederschlag in den jeweiligen Folgebescheiden finden. Hierzu dient die Änderungsvorschrift des § 175 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 AO, der die Finanzverwaltung verpflichtet, einen Steuerbescheid zu erlassen, aufzuheben oder zu ändern, soweit ein Grundlagenbescheid (§ 171 Abs. 10 AO), dem Bindungswirkung für diesen Steuerbescheid zukommt, aufgehoben oder geändert wird. Wie weit diese Änderungsverpflichtung im Einzelnen reichen kann, soll nachfolgend erläutert werden.
  • § 175 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 AO verpflichtet die Finanzverwaltung, einen Steuerbescheid zu erlassen, aufzuheben oder zu ändern, soweit ein Grundlagenbescheid, dem Bindungswirkung für diesen Steuerbescheid zukommt, aufgehoben oder geändert wird. Der Beitrag zeigt auf, wie weit diese Änderungsverpflichtung im Einzelnen reichen kann.

 

  • Brete, Raik / Trümper, Wiebke, Abtretung von Kostenerstattungsansprüchen und Aufrechnung durch das Finanzamt mit Steuerforderungen, AO-StB 2016, 295-298
  • Zwei aktuelle Entscheidungen des BFH (Beschl. v. 16.3.2016 – VII B 102/15) und FG Münster (Urt. v. 13.5.2016 – 7 S 814/14 AO) sollen zum Anlass genommen werden, nachfolgend die Voraussetzungen darzustellen, unter denen das FA wirksam mit Steuerforderungen aufrechnen kann, wenn der Steuerpflichtige einen ihm gegen das FA zustehenden Kostenerstattungsanspruch aus einem gewonnenen Rechtsstreit gegen das FA an seinen Berater abgetreten hat. Derartige Fälle kommen in der Praxis häufig vor und sind bisweilen recht streitanfällig, wie die beiden eingangs angesprochenen Entscheidungen zeigen.
  • Die Entscheidungen BFH v. 16.3.2016 – VII B 102/15 und FG Münster v. 13.5.2016 – 7 S 814/14 AO werden zum Anlass genommen, die Voraussetzungen darzustellen, unter denen das FA wirksam mit Steuerforderungen aufrechnen kann, wenn der Steuerpflichtige einen ihm gegen das FA zustehenden Kostenerstattungsanspruch aus einem gewonnenen Rechtsstreit gegen das FA an seinen Berater abgetreten hat.

 

  • Lindwurm, Christof, Die Ausnahmen von der Bindung des BFH an die tatsächlichen Feststellungen des Finanzgerichts (Teil 1), AO-StB 2016, 299-303
  • Der BFH ist an die in einem angefochtenen Urteil getroffenen tatsächlichen Feststellungen des FG grundsätzlich gebunden. Ausnahmen gelten, wenn das FG gegen die Verfahrensordnung verstoßen, Fehler bei der Auslegung von Willenserklärungen und Verträgen gemacht, gegen Denkgesetze verstoßen oder Fehler im Zusammenhang mit allgemeinen Erfahrungssätzen begangen hat. In diesen Fällen kann sich der BFH von den Feststellungen des FG lösen. Der Autor fordert vom BFH in diesen Fällen eine Begründungspflicht ein, welchen Fehler genau das FG begangen hat. Bei seinen Überlegungen setzt sich der Autor insb. mit dem sog. Filmfonds-Urteil (BFH v. 21.5.2015 – IV R 25/12, BStBl. II 2015, 772) auseinander.Der 1. Teil des Beitrags beschäftigt sich mit Verfahrensrügen und Auslegungsfehlern des FG. Bei letzteren besteht die Schwierigkeit festzulegen, wo die Grenze zwischen einer noch möglichen Auslegung, an die der BFH gebunden ist, und einer fehlerhaften Auslegung verläuft. Der Beitrag wird in den nächsten Heften fortgesetzt: Der 2. Teil behandelt die Verletzung von Denkgesetzen und der 3. Teil Fehler im Zusammenhang mit Erfahrungssätzen.
  • Ausnahmsweise ist der BFH nicht an tatsächliche Feststellungen des FG in einem angefochtenen Urteil gebunden, wenn das FG gegen die Verfahrensordnung verstoßen, Fehler bei der Auslegung von Willenserklärungen und Verträgen oder der Anwendung von allgemeinen Erfahrungssätzen gemacht oder gegen Denkgesetze verstoßen hat. Bei Auslegungsfehlern besteht die Schwierigkeit in der Grenzziehung zwischen noch möglicher und fehlerhafter Auslegung.

Literaturempfehlungen

  • Steinhauff, Dieter, Verbrauch des Vorbehalts der Nachprüfung i.R.d. Vorläufigkeitsfeststellung bei Liebhaberei – Umfang der Änderungsmöglichkeit bei Beendigung der Ungewissheit, AO-StB 2016, 303-304
  • Steinhauff, Dieter, Die verbindliche Auskunft in der GmbH-Beratung, AO-StB 2016, 304-305

Editorial

  • Jetzt neu: Selbststudium nach § 15 FAO mit dem AO-Steuerberater, AO-StB 2016, R3

Service

  • Lippross/Seibel, Basiskommentar Steuerrecht, Aktualisierung im Bereich AO, AO-StB 2016, R7
  • Seminar: Der streitbare Steuerberater – Verfahrensrechtliche Hürden erfolgreich meistern, AO-StB 2016, R7
  • Seminar: Selbstanzeige und aktuelles Beratungs-Know-how im Strafverfahren, AO-StB 2016, R7-R8
  • Zuordnung der Warenbewegung bei Ausfuhr- und Einfuhrreihengeschäften, AO-StB 2016, R8
  • Änderungen des KStG und GewStG im Entwurf des AHRL-ÄndUmsG, AO-StB 2016, R8
  • Die neue Gutschein-Richtlinie, AO-StB 2016, R8-R9
  • § 6 Abs. 1 Nr. 1b EStG: Wahlrecht zum steuerlichen Teilkostenkostenansatz, AO-StB 2016, R9
  • Steuerliche Berücksichtigung volljähriger Kinder ab 2012, AO-StB 2016, R9
  • Hausgeldzahlungen bei vermietetem Wohneigentum, AO-StB 2016, R9
  • Erweiterte Familienheim-Steuerbefreiung durch Hingabe nicht begünstigten ererbten Vermögens, AO-StB 2016, R9
  • Überblick über die erbrechtliche Rechtsprechung im 1. Halbjahr 2016 – Teil I, AO-StB 2016, R10
  • § 15 FAO Selbststudium: Realteilung von Personengesellschaften, AO-StB 2016, R10
  • Einziehung des Geschäftsanteils – Einvernehmliches Ausscheiden des Gesellschafters, AO-StB 2016, R10
  • Aktuelle FG-Rechtsprechung rund um die GmbH, AO-StB 2016, R10
  • Auswirkungen eines nicht kostendeckenden Entgelts auf den Vorsteuerabzug, AO-StB 2016, R10
  • Die Vergütung von Sachverständigen nach dem Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz, AO-StB 2016, R10

Verlag Dr. Otto Schmidt vom 13.10.2016 10:25

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