Heft 2 / 2017
In der aktuellen Ausgabe des AO-Steuerberater (Heft 2, Erscheinungstermin: 20. Februar 2017) lesen Sie folgende Beiträge und Entscheidungen.
Aktuelles
- Günther, Karl-Heinz, Steuererklärungsfristen 2016, AO-StB 2017, 33
- Günther, Karl-Heinz, Aktualisierung des Vorläufigkeitskatalogs, AO-StB 2017, 33-34
Kurzanalysen mit Beraterhinweis
Rechtsprechung
- BFH v. 7.9.2016 - IV R 31/13 / Lemaire, Norbert, Keine Bindungswirkung des Gewerbesteuermessbescheids für den Verlustfeststellungsbescheid, AO-StB 2017, 34-36
- BFH v. 24.8.2016 - X R 34/14 / Marfels, Michael, Änderung der Steuerbescheide gem. § 10 Abs. 2a S. 8 EStG a.F., AO-StB 2017, 36
- BFH v. 22.9.2016 - IV R 1/14 / Schmieszek, Hans-Peter, Abschreibungsbeginn bei Windkraftanlagen, AO-StB 2017, 37-38
- BFH v. 20.7.2016 - I R 40/14 / Lindwurm, Christof, Ausschluss früherer Beamter vom Richteramt, AO-StB 2017, 38-39
- BFH v. 20.10.2016 - VI R 27/15 / Marfels, Michael, Unbegründete Revision, Verfahren nach § 126a FGO, AO-StB 2017, 39-40
Verwaltung
- BMF v. 12.1.2017 - IV A 3 - S 0662/16/10005 / Günther, Karl-Heinz, Erneute Änderung des AO-Anwendungserlasses, AO-StB 2017, 40-43
- FinMin. NW v. 1.12.2016 - S 0720-1-V A 1, FMNR52f400016 / Beyer, Dirk, Die Neuregelungen der Anweisungen für das Straf- und Bußgeldverfahren (Steuer) – AStBV (St) 2017, AO-StB 2017, 43-46
Beiträge für die Beratungspraxis
- Günther, Karl-Heinz, Erstbescheid – Änderungsbescheid – Antrag auf Bescheidänderung, AO-StB 2017, 46-52
Beim Vorgehen gegen Steuerbescheide, sind steuerverfahrensrechtliche Unterschiede zu beachten, je nachdem, ob das FA einen Erstbescheid oder einen Änderungsbescheid erlassen hat. Weitere Besonderheiten ergeben sich, wenn bei bereits vorliegender formell bestandskräftiger Steuerfestsetzung deren Änderung durch einen Änderungsantrag geltend gemacht wird
- Tormöhlen, Helmut, Akteneinsicht im Steuerstrafverfahren, AO-StB 2017, 53-57
Die Akteneinsicht ist dem Verteidiger des Beschuldigten nach Abschluss der Ermittlungen der Staatsanwaltschaft oder der BuStra uneingeschränkt zu gewähren. Aber auch andere Verfahrensbeteiligte haben u.U. ein Akteneinsichtsrecht, z.B. die FinBeh. oder ein Sachverständiger. Der Beitrag befasst sich mit Grundproblemen der Akteneinsicht im (Steuer-)Strafverfahren, wobei von in der Praxis typischen Konstellationen ausgegangen wird.
- Bruschke, Gerhard, Das Schutzschirmverfahren nach der Insolvenzordnung, AO-StB 2017, 57-61
Mit dem Schutzschirmverfahren soll erreicht werden, dass die Sanierung des Unternehmens – unter Belassung der Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis – durch den Insolvenzschuldner selbst und möglichst kostengünstig erfolgt. Gleichwohl sind strenge Anforderungen an Voraussetzungen und Durchführung eines entsprechenden Verfahrens zu stellen. Die Ausführungen sollen das Verfahren und die Probleme in den wesentlichen Punkten präsent machen.
Literaturempfehlungen
- Steinhauff, Dieter, Festsetzung von Hinterziehungszinsen schon auf Vorauszahlungen?, AO-StB 2017, 61-62
- Steinhauff, Dieter, Aussetzung der Vollziehung gegen Sicherheitsleistungen – Voraussetzungen für die Anordnung einer Sicherheitsleistung und Rechtsschutz dagegen, AO-StB 2017, 62-64
Service
- Februarlieferung Tipke/Kruse, AO/FGO – Verfahrensmodernisierungsgesetz Teil 1, Steuerstrafrecht, AO-StB 2017, R5-R6
- Verfahrensrechtliche Folgen fehlerhafter Angaben in einem Vorsteuervergütungsantrag, AO-StB 2017, R6
- Steuerberater-Suche: Neue Verzeichnisse stärken den Verbraucherschutz, AO-StB 2017, R6
Verlag Dr. Otto Schmidt vom 08.02.2017 15:35