Otto Schmidt Verlag


Heft 8 / 2024

In der aktuellen Ausgabe GmbHStB Heft 8 (Erscheinungstermin: 10. August 2024) lesen Sie folgende Beiträge und Entscheidungen.

08

Aktuelles

Brinkmeier, Thomas, “Wachstumsinitiative“ der Bundesregierung, GmbHStB 2024, 233

Brinkmeier, Thomas, Regierungs-Entwürfe: Steuerfortentwicklungsgesetz und Gesetz zur steuerlichen Freistellung des Existenzminimums 2024, GmbHStB 2024, 233-234

Brinkmeier, Thomas, Viertes Bürokratieentlastungsgesetz: Stand des Gesetzgebungsverfahrens, GmbHStB 2024, 234

Brinkmeier, Thomas, Berichte für ein modernes und zukunftsfestes Steuersystem, GmbHStB 2024, 234

Brinkmeier, Thomas, Quellensteuerentlastung: EU-Finanzminister erzielen Einigung zu FASTER, GmbHStB 2024, 235

Brinkmeier, Thomas, Entwurf eines BMF-Schreibens zur Einführung der elektronischen Rechnung, GmbHStB 2024, 235

Brinkmeier, Thomas, Vergabe steuerlicher Wirtschafts-Identifikationsnummern, GmbHStB 2024, 235-236

Kurzanalysen mit Beraterhinweis

Rechtsprechung Steuerrecht

BFH v. 5.6.2024 - VI R 20/22 / Peters, Stephan, Zufluss nicht ausgezahlter Tantieme bei beherrschendem Gesellschafter-Geschäftsführer, GmbHStB 2024, 236-239

BFH v. 28.2.2024 - I R 29/21 / Görden, Ludwig, Ansatzvoraussetzungen für eine Pensionsrückstellung, GmbHStB 2024, 239-241

BFH v. 10.4.2024 - I R 67/23 / Trossen, Nils, Einkünftekorrektur bei Kapitalüberlassung zwischen verbundenen Unternehmen, GmbHStB 2024, 242

BFH v. 14.3.2024 - V R 51/20 / Görden, Ludwig, Spartenrechnung i.S.d. § 8 Abs. 9 KStG, GmbHStB 2024, 243-245

Rechtsprechung Gesellschaftsrecht

BGH v. 23.4.2024 - II ZR 99/22 / Tomat, Oliver, Rückwirkender Verfall einer Karenzentschädigung bei Verstoß gegen nachvertragliches Wettbewerbsverbot, GmbHStB 2024, 245-247

BGH v. 18.4.2024 - I ZB 55/23 / Große-Wilde, Franz M., Ordnungsmittel bei Zuwiderhandlung des GmbH-Geschäftsführers, GmbHStB 2024, 247-248

Verwaltung

BMF v. 18.6.2024 - IV B 5 - S 1365/21/10001 :003 / Brinkmeier, Thomas, Fristverlängerung und neue Vordrucke für das Feststellungsjahr 2022 (bzgl. AStG), GmbHStB 2024, 248

Beiträge für die Beratungspraxis

Apitz, Wilfried, Finanzielle Eingliederung im Rahmen einer Organschaft, GmbHStB 2024, 249-257

Eine körperschaftsteuerliche Organschaft (§§ 14–19 KStG) liegt u.a. vor, wenn eine oder mehrere rechtlich selbständige Kapitalgesellschaften (Organ, Organgesellschaft) in ein anderes gewerbliches Unternehmen (Organträger) derart eingebunden sind, dass sie wirtschaftlich einen unselbständigen Teil eben dieses Unternehmens darstellen. Dies ist der Fall, wenn die jeweilige Organgesellschaft finanziell in den Organträger eingegliedert ist. Eine darüber hinaus gehende wirtschaftliche und organisatorische Eingliederung ist nicht erforderlich. Finanzielle Eingliederung bedeutet, dass der Organträger auf Grund einer beherrschenden Beteiligung auf die Willensbildung des Organs Einfluss nehmen kann. Der vorliegende Beitrag erläutert insbesondere das Tatbestandsmerkmal der “finanziellen Eingliederung“ in unmittelbarer und mittelbarer Art und Weise und zeigt die Bedeutung einer “qualifizierten Mehrheit“ in diesem Zusammenhang auf.

Herkens, Jens, Übertragung und Einbringung von Betrieben und Mitunternehmeranteilen bei Thesaurierungsbegünstigung (§ 34a EStG), GmbHStB 2024, 257-265

Durch das Wachstumschancengesetz v. 27.3.2024 (BGBl. 2024 I Nr. 108) hat der Gesetzgeber u.a. die Thesaurierungsbegünstigung für Personenunternehmen nach § 34a EStG punktuell geändert und ergänzt. So kann z.B. ab dem Veranlagungszeitraum 2024 ein höherer Betrag als bisher begünstigt besteuert werden, da die entnommene Einkommensteuer und die gezahlte Gewerbesteuer das Thesaurierungsvolumen für die Berechnung des “nicht entnommenen Gewinns“ i.S.d. § 34a Abs. 2 EStG nicht mehr mindern. Es wurden auch neue Tatbestände eingefügt, nach denen sich die unentgeltliche oder entgeltliche Übertragung von Teilen von Betrieben oder Mitunternehmeranteilen auf den “nachversteuerungspflichtigen Betrag“ (§ 34a Abs. 3 EStG) auswirkt. Der Beitrag stellt die Auswirkungen von Übertragungen oder Teilübertragungen von betrieblichen Einheiten auf die Thesaurierungsbegünstigung nach § 34a EStG nach der bisherigen und der neuen Rechtslage dar.

Literaturempfehlungen

Brinkmeier, Thomas, § 42a GmbHG: Die unterschätzte Pflicht des Geschäftsführers auf Vorlage des Jahresabschlusses, GmbHStB 2024, 265

Brinkmeier, Thomas, Umstrukturierungen im Konzern nach § 6a GrEStG mit Mutter in einem Drittstaat, GmbHStB 2024, 265-266

Service

Aktuelle FG-Rechtsprechung zum Ertragsteuerrecht, GmbHStB 2024, R5

Aufwendungen für Forschung und Entwicklung im Jahresabschluss – Ableitung der Bemessungsgrundlage für die Forschungszulage, GmbHStB 2024, R5

Krypto 2 Go (Teil 3): Initial Coin Offerings und Liquidity Mining aus Sicht der Einkommensteuer – Uneinigkeit bei steuerrechtlicher Einordnung, GmbHStB 2024, R5

Die Doppelbesteuerung der Renten: Aktuelle Entwicklungen und verfahrensrechtliche Aspekte, GmbHStB 2024, R5

§ 15 FAO Selbststudium: Hinterziehungsvorsatz und Leichtfertigkeit bei Aufgabendelegation, GmbHStB 2024, R6

§ 18 Abs. 1 S. 2 – neu – GrEStG-E: Elektronische Datenübermittlung durch Dritte nach Maßgabe des § 93c AO für verkehrsteuerliche Zwecke – Ein falscher Schritt in die richtige Richtung?, GmbHStB 2024, R6

Murphys Umsatzsteuergesetz – Alles, was schiefgehen kann, geht auch schief!, GmbHStB 2024, R6

Leistungsbezug für Immobilien – Was gehört umsatzsteuerlich zur Vermietung?, GmbHStB 2024, R6

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