Otto Schmidt Verlag


Heft 5 / 2020

In der aktuellen Ausgabe AO-StB Heft 5 (Erscheinungstermin: 20. Mai 2020) lesen Sie folgende Beiträge und Entscheidungen.

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Aktuelles

Günther, Karl-Heinz, Verlängerung der Erklärungsfrist für vierteljährliche und monatliche Lohnsteuer-Anmeldungen während der Corona-Krise, AO-StB 2020, 133

Günther, Karl-Heinz, Verordnung über die elektronische Aktenführung bei obersten Gerichten und Fachgerichtsbarkeiten, AO-StB 2020, 133

Günther, Karl-Heinz, Ordnungsmäßigkeit der Kassenbuchführung, AO-StB 2020, 133

Günther, Karl-Heinz, Informationen zur Belegausgabepflicht, AO-StB 2020, 133-134

Günther, Karl-Heinz, Aktuelle Informationen zum Thema “Gemeinnützigkeit“, AO-StB 2020, 134-135

Kurzanalysen mit Beraterhinweis

BFH v. 15.10.2019 - VII R 31/17 / Uhländer, Christoph, Aufrechnung des FA mit Erstattungsansprüchen aus Umsatzsteuer bei nicht erkannter Organschaft im Insolvenzverfahren, AO-StB 2020, 135-136

BFH v. 20.11.2019 - XI R 51/17 / Uhländer, Christoph, Einspruchsbefugnis der Insolvenzschuldnerin (Bekanntgabe des Steuerbescheids an den Insolvenzverwalter) nach Einstellung des Insolvenzverfahrens, AO-StB 2020, 136-137

Hessisches FG v. 27.11.2019 - 9 K 505/18 / Günther, Karl-Heinz, Änderung eines vorläufigen Bescheides wegen Gestaltungsmissbrauchs, AO-StB 2020, 137-139

BFH v. 19.11.2019 - IX R 24/18 / Marfels, Michael, Zulässigkeit einer gesonderten und einheitlichen Feststellung, AO-StB 2020, 139-140

BFH v. 28.8.2019 - II R 7/17 / Marfels, Michael, Beginn des Zinslaufs bei Hinterziehung von Schenkungsteuer durch Unterlassen der Anzeige, AO-StB 2020, 140-142

BFH v. 5.11.2019 - X R 15/18 / Gehm, Matthias, Einlegen in den Briefkasten einer nicht mehr genutzten Wohnung stellt keine wirksame Ersatzzustellung dar, AO-StB 2020, 142-143

BFH v. 8.10.2019 - X R 23/18 / Lindwurm, Christof, Auslegung der Beteiligtenbestimmung in der Klageschrift, AO-StB 2020, 143-144

BFH v. 18.9.2019 - III R 59/18 / Lindwurm, Christof, Kein Zeugnisverweigerungsrecht volljähriger Kinder im Kindergeldprozess, AO-StB 2020, 144-146

BFH v. 10.12.2019 - VIII R 19/17 / Steinhauff, Dieter, Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Erkrankung des Prozessbevollmächtigten, AO-StB 2020, 146-147

Beiträge für die Beratungspraxis

Eich, Hans Dieter, Steuerrechtliche Erleichterungen in der Corona-Krise, AO-StB 2020, 148-151

Zur Begrenzung der wirtschaftlichen Schäden und Vermeidung unbilliger Härten im Zuge von Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie wurden Hilfsmaßnahmen im Bereich der Steuerfestsetzung und -erklärung ergriffen, wie z.B. Reduzierung von Steuer-Zahllasten, Verzicht auf Vollstreckungsmaßnahmen, Erlass von Steueransprüchen sowie Fristverlängerungen. Darüber hinaus gibt es Soforthilfen für Selbständige und kleine Unternehmen und Besonderheiten bei Außenprüfungen. Der Beitrag erläutert, was dabei zu beachten ist.

Gehm, Matthias, Bekanntgabe von steuerlichen Verwaltungsakten – ein Überblick, AO-StB 2020, 152-158

Für die Berechnung von Einspruchs- wie Klagefristen ist von erheblicher Relevanz, wann ein steuerlicher Verwaltungsakt bekannt gegeben ist bzw. als bekannt gegeben gilt. Bei der elektronischen Übermittlung von Veraltungsakten müssen Besonderheiten beachtet werden. Probleme bereitet auch die Bekanntgabefiktion des § 122 Abs. 2 Nr. 1 AO bei Einschaltung privater Postdienstleister. Der Beitrag zeigt praxisrelevante Eckpunkte im Zusammenhang mit der Bekanntgabe von steuerlichen Verwaltungsakten auf.

Günther, Karl-Heinz, Drittwirkung der Steuerfestsetzung (§ 166 AO), AO-StB 2020, 159-161

Eine unanfechtbare Steuerfestsetzung hat nicht nur der Gesamtrechtsnachfolger, sondern auch derjenige gegen sich gelten zu lassen, der in der Lage gewesen wäre, den gegen den Steuerpflichtigen erlassenen Bescheid als dessen Vertreter, Bevollmächtigter oder kraft eigenen Rechts anzufechten (§ 166 AO). Dies hat insb. Bedeutung für die Haftung nach § 69 AO, z.B. des GmbH-Geschäftsführers. Der Beitrag gibt einen Überblick über die praktische Relevanz des § 166 AO, hierzu ergangene Rechtsprechung sowie zu beachtende Besonderheiten.

Weigel, Martin, Die Frage der wirksamen Zustellung eines bestimmenden Schriftsatzes über das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) an das besondere elektronische Behördenpostfach (beBPo) eines Finanzamts, AO-StB 2020, 161-164

BeA, beBPo und beN sind Bestandteile des elektronischen Gerichts- und Verwaltungspostfachs (EGVP). Das Gesetz geht davon aus, dass die Kommunikation innerhalb des EGVP mit zertifizierten Teilnehmern sicher und zuverlässig abgewickelt werden kann. Dies ist jedoch nicht der Fall. Vielmehr bestehen Rechtsrisiken, die der Gesetzgeber nicht bedacht hat. Der Beitrag zeigt Handlungsempfehlungen auf, deren Beachtung es Beratern hilft, Haftungsrisiken zu vermeiden.

Literaturempfehlungen

Steinhauff, Dieter, Bindung der Finanzbehörden an (Finanz-)Gerichtsentscheidungen, AO-StB 2020, 165-166

Steinhauff, Dieter, Schätzungen im Steuerstrafverfahren, AO-StB 2020, 166-168

Service

Auswirkungen der Corona-Pandemie – Ein erster Überblick: Rechnungslegung, steuerliche Maßnahmen und Handlungsmöglichkeiten, AO-StB 2020, R7

Corona-Krise: Rechtlicher Handlungsrahmen für steuer- und arbeitsrechtliche Maßnahmen – Voraussetzungen und erste praktische Erfahrungen, AO-StB 2020, R7

Kurzarbeitergeld bei Nichtbeschäftigung und Betriebsstörungen aufgrund Corona (SARS-Covid 19), AO-StB 2020, R7

Corona-Krise und Erbschaftsteuer: Unerwünschte Nebenwirkungen der Krisenbewältigung – ein erster Überblick, AO-StB 2020, R7

§ 15 FAO Selbststudium: Insolvenz- und gesellschaftsrechtliche Aspekte der GF-Haftung in der Unternehmenskrise, AO-StB 2020, R8

§ 15 FAO Selbststudium: Immobilien-Leasing und Grunderwerbsteuer, AO-StB 2020, R8

EuGH-Vorlagen zur festen Niederlassung (umsatzsteuerliche Betriebsstätte), AO-StB 2020, R8

Die Personengesellschaft als umsatzsteuerrechtliche Organgesellschaft – Neue Runde im Streit um die Voraussetzungen der Organschaft vor dem EuGH, AO-StB 2020, R8

§ 15 FAO Selbststudium: Grundstücksübergang durch Erbschaft/Schenkung und ihre einkommensteuerlichen Rechtsfolgen, AO-StB 2020, R8

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