Otto Schmidt Verlag


Heft 6 / 2019

In der aktuellen Ausgabe AO-StB Heft 6 (Erscheinungstermin: 20. Juni 2019) lesen Sie folgende Beiträge und Entscheidungen.

06

Aktuelles

Günther, Karl-Heinz, Gesonderte und einheitliche Feststellung der Einkünfte aus Auslandsbeteiligungen, AO-StB 2019, 169

Günther, Karl-Heinz, Mitteilungspflichten bei Auslandsbeziehungen nach § 138 Abs. 2 und § 138b AO, AO-StB 2019, 169

Kurzanalysen mit Beraterhinweis

Rechtsprechung

BFH v. 24.1.2019 - V R 63/16 / Marfels, Michael, Ökopunkte in der Gemeinnützigkeit, AO-StB 2019, 169-170

BFH v. 14.11.2018 - I R 81/16 / Strecker, Alexander, Buchführungspflicht ausländischer Kapitalgesellschaften, AO-StB 2019, 170-171

BFH v. 16.1.2019 - X R 30/17 / Marfels, Michael, Keine Anwendung von § 171 Abs. 10 AO auf das Verhältnis von Steuerbescheid und Zinsbescheid, AO-StB 2019, 171-172

BFH v. 20.3.2019 - II R 61/15 / Weiss, Martin, Keine widerstreitenden Steuerfestsetzungen bei mehrfacher Berücksichtigungsmöglichkeit, AO-StB 2019, 172-174

BFH v. 11.12.2018 - XI B 123/17 / Lindwurm, Christof, Gegenstand der Anfechtungsklage nach außergerichtlichem Rechtsbehelf, AO-StB 2019, 174-175

BFH v. 19.3.2019 - II R 29/17 / Tillmann, Oliver, Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Totalausfall der Computeranlage, AO-StB 2019, 175-176

BFH v. 12.2.2018 - VIII B 53/18, n.v. / Mihm, Friedhelm, Bestimmtheitsanforderungen an eine Verfügung gem. § 79b Abs. 2 FGO, AO-StB 2019, 176-177

Verwaltung

BMF v. 2.5.2019 - IV A 3 - S 0338/18/10002 / Günther, Karl-Heinz, Vorläufige Festsetzung von Zinsen nach § 233 i.V.m. § 238 Abs. 1 S. 1 AO, AO-StB 2019, 177-178

Beiträge für die Beratungspraxis

Günther, Karl-Heinz, Änderung und Berichtigung von Steuer- und Feststellungsbescheiden, AO-StB 2019, 179-187

Der Frage, ob ein endgültig ergangener Steuer- oder Feststellungsbescheid noch berichtigt oder geändert werden kann, kommt – wie ein Blick in die Rspr. des BFH und der Finanzgerichte zeigt – nach wie vor große Bedeutung zu. Der Beitrag informiert anhand der aktuellen Rspr., unter welchen Voraussetzungen auch bei Vorliegen eines endgültigen Steuer- oder Feststellungsbescheides noch eine nachträgliche Bescheidänderung – zu Lasten wie zugunsten des Steuerpflichtigen – möglich ist.

von Wedelstädt, Alexander, Korrektur von Verwaltungsakten bei widerstreitenden Steuerfestsetzungen, AO-StB 2019, 187-190

Nach § 174 Abs. 3 AO kann ein Steuerbescheid insoweit nachgeholt, aufgehoben oder geändert werden, als ein bestimmter Sachverhalt in diesem Steuerbescheid erkennbar in der Annahme nicht berücksichtigt worden ist, dass er in einem anderen Steuerbescheid zu berücksichtigen sei, und sich diese Annahme als unrichtig erweist. Dies gilt auch für Feststellungs-, Steuermess-, Zerlegungs- und Zuteilungsbescheide. Der Aufsatz beschäftigt sich mit den Tatbestandsmerkmalen und den Rechtsfolgen.

L’habitant, Benno, Die Ablehnung einer Änderung (Ablehnungsbescheid) im Lichte von § 365 Abs. 3 AO und § 68 FGO, AO-StB 2019, 190-194

Der Regelungsinhalt eines Ablehnungsbescheids ist im Einspruchsverfahren von erheblicher Relevanz. Einerseits ist die Auffassung vertretbar, dass er sich in der Negation erschöpfe, mit der Folge, dass der Ablehnungsbescheid isoliert mit einem Einspruch anzufechten ist. Andererseits ist vertretbar, dass jeder Bescheid über die Ablehnung einer Änderung die zugrunde liegende Steuerfestsetzung stillschweigend beinhaltet, so dass es § 365 Abs. 3 AO und § 68 FGO zu beachten gilt. Aus verfahrensökonomischen Gründen hat der BFH einen Mittelweg entwickelt. In dem Beitrag werden die zugrunde liegenden Rechtsfragen anhand dreier Fallstudien veranschaulicht.

Weßling, Johannes, Minderung des Prozesskostenrisikos durch Verbindung von Teilklagen im Wege der “uneigentlichen Eventualklagenhäufung“, AO-StB 2019, 194-196

Das hohe Kostenrisiko schreckt manchen Mandanten ab, sein Recht vor Gericht bei Ausnutzung des Instanzenweges bis zum BFH geltend zu machen. Allein die neuerdings sofort fälligen Gerichtsgebühren bewegen sich in der ersten Instanz zwischen 284 € und 438.944 €. Der Autor untersucht, ob sich das Kostenrisiko nicht durch die Aufteilung des Steuerprozesses in zwei Teilklagen, die im Wege der uneigentlichen Eventualklagenhäufung gleichzeitig anhängig gemacht werden, mindern lässt.

Literaturempfehlungen

Steinhauff, Dieter, Rücknahme und Widerruf von Verwaltungsakten (§§ 130, 131 AO), AO-StB 2019, 196-198

Steinhauff, Dieter, Die Neuregelung des Verspätungszuschlags nach § 152 AO, AO-StB 2019, 198-199

Service

Lippross/Seibel, Basiskommentar Steuerrecht, 113. Ergänzungslieferung, AO-StB 2019, R7

Ressortverteilung zwischen mehreren Geschäftsführern, AO-StB 2019, R7-R8

Anschaffungsnahe Herstellungskosten, AO-StB 2019, R8

Gesetzliche Umsetzung des Sanierungserlasses, AO-StB 2019, R8

Berücksichtigung von Aufwendungen für Pflege- und Betreuungsleistungen sowie Heimunterbringung; Steuerermäßigungen gem. § 35a EStG, AO-StB 2019, R8

§ 15 FAO Selbststudium: Steuerliche Behandlung von Kapitalmaßnahmen i.S.d. § 20 Abs. 4a EStG beim Privatanleger, AO-StB 2019, R8

Änderung des BMF-Schreibens zur Abgeltungsteuer, AO-StB 2019, R8

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