Otto Schmidt Verlag


BMF-Schreiben

Bundeseinheitlicher Vordruck für die Umsatzsteuer-Sonderprüfung

Mit BMF-Schreiben v. 22.4.2024 hat die Finanzverwaltung das überarbeitete Vordruckmuster USt 7 A für die Umsatzsteuer-Sonderprüfung bekannt gemacht.

BMF-Schreiben v. 22.4.2024 - III C 5 - S 7420-a/21/10001 :001, DOK 2024/0373226

AO § 196

Das durch BMF-Schreiben vom 5. 11. 2019 - III C 3 - S 7532/18/10001 (BStBl I 2019, 1041) neu bekanntgegebene Vordruckmuster USt 7 A - Anordnung einer Umsatzsteuer-Sonderprüfung - wurde überarbeitet und ist in der aktualisierten Fassung spätestens mit Bekanntgabe des BMF - Schreibens v. 22.4.2024 im Bundessteuerblatt Teil I anzuwenden. Der Vordruck ist auf der Grundlage des unveränderten Vordruckmusters zu erstellen.

Folgende Abweichungen sind zulässig:

  • Der Vordruck kann bei Anwendung von IT-Programmen in verkürzter Form ausgegeben werden, indem im Einzelfall nur die für die Prüfung relevanten Teile des Vordrucks ausgedruckt werden.
  • Von dem Vordruck kann abgewichen werden, soweit dies aus organisatorischen oder technischen Gründen erforderlich ist.



Verlag Dr. Otto Schmidt vom 25.04.2024 13:35
Quelle: BMF online

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