BMF-Schreiben
Veröffentlichung des amtlich vorgeschriebenen Datensatzes und der Datensatzbeschreibung zu § 22g UStG
Mit BMF-Schreiben v. 10.11.2023 hat die Finanzverwaltung den amtlich vorgeschriebenen Datensatz und die Datensatzbeschreibung zu § 22g UStG veröffentlicht.
BMF-Schreiben v. 10.11.2023 - III C 5 - S 7420/20/10007 :004, DOK 2023/1060903
UStG § 22g
Die Aufzeichnungen gemäß § 22g Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 UStG sind nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz über die amtlich bestimmte Schnittstelle an das BZSt zu übermitteln (§ 22g Absatz 4 i. V. m. Absatz 8 UStG).
Das BMF hat nun mitgeteilt, dass der amtlich vorgeschriebene Datensatz und die Datensatzbeschreibung für die Übermittlung von Daten durch Zahlungsdienstleister an das BZSt gemäß § 22g Absatz 4 i.V.m. Absatz 8 UStG auf der Homepage des BZSt unter https://www.bzst.de/DE/Unternehmen/Umsatzsteuer/CESOP/cesop_node.html veröffentlicht sind.