BMF-Schreiben
Zahlungen an einen Telekommunikationsanbieter im Fall der vorzeitigen Beendigung eines Dienstleistungsvertrags mit einer Mindestbindungsfrist
Mit BMF-Schreiben v. 18.10.2024 hat die Finanzverwaltung den Umsatzsteuer-Anwendungserlass hinsichtlich der Umsatzsteuerpflicht von Zahlungen an einen Telekommunikationsanbieter im Fall der vorzeitigen Beendigung eines Dienstleistungsvertrags mit einer Mindestbindungsfrist ergänzt.
BMF-Schreiben v. 18.10.2024 - III C 2 - S 7100/19/10004 :007, DOK 2024/0883153
UStG § 1
Im Umsatzsteuer-Anwendungserlass wird nach Abschnitt 1.3 Abs. 16b ein neuer Absatz 16c eingefügt. Dieser regelt, dass Beträge, die ein Telekommunikationsanbieter im Rahmen der vorzeitigen, durch den Kunden veranlassten Beendigung eines Dienstleistungsvertrages mit einer vereinbarten Mindestlaufzeit als sogenannte Ausgleichszahlung erhält, Entgelt für die Erbringung einer Dienstleistung sind. Diese Rechtsauffassung vertritt die Finanzverwaltung in allen offenen Fällen.