Heft 6 / 2013
In der aktuellen Ausgabe des EStB (Heft 6, Erscheinungstermin: 27. Juni 2013) lesen Sie folgende Beiträge und Entscheidungen:
Rechtsprechung
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BFH v. 28.2.2013 - IV R 50/09 / Formel, Rainer, Organeinkommen bei unterjährigem Ausscheiden eines Gesellschafters aus OT-Personengesellschaft, EStB 2013, 203
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BFH v. 28.2.2013 - IV R 49/11 / Wischmann, Rolf, Teilabzugsverbot des § 3c Abs. 2 EStG bei Nutzungsüberlassungen, EStB 2013, 203-205
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BFH v. 10.5.2012 - IV R 34/09 / Görden, Ludwig, Doppelte Betriebsaufspaltung, EStB 2013, 205-206
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BFH v. 30.1.2013 - I R 54/11 / Wischmann, Rolf, Ausbuchung einer doppelt erfassten KSt-Erstattungsforderung, EStB 2013, 206-207
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BFH v. 6.2.2013 - I R 62/11 / Felten, Christoph, Rückstellung für Kostenüberdeckungen eines kommunalen Zweckverbandes, EStB 2013, 207
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BFH v. 6.2.2013 - I R 8/12 / Felten, Christoph, Rückstellung für öffentlich-rechtliche Anpassungsverpflichtung nach der TA Luft 2002, EStB 2013, 207-208
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BFH v. 9.1.2013 - I R 33/11 / Brill, Mirko Wolfgang, Bilanzsteuerlicher Ausweis vereinnahmter und verausgabter Pfandgelder, EStB 2013, 209-210
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BFH v. 19.2.2013 - IX R 24/12 / Görden, Ludwig, Positive Differenz zwischen Einlagenrückgewähr und Anschaffungskosten, EStB 2013, 210-211
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BFH v. 27.9.2012 - III R 19/11 / Siebenhüter, Anton, Drei-Objekt-Grenze: BFH bejaht gewerblichen Zwangs-Grundstückshandel, EStB 2013, 211-212
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BFH v. 20.2.2013 - GrS 1/12 / Hilbertz, Martin, Selbständig tätige Prostituierte: Einkünfte aus Gewerbebetrieb, EStB 2013, 212
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BFH v. 28.2.2013 - III R 94/10 / Apitz, Wilfried, Kein VPMA bei Unterbrechung der Auswärtstätigkeit von weniger als vier Wochen, EStB 2013, 212-213
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BFH v. 20.12.2012 - III R 33/12 / Siebenhüter, Anton, Kindergeldschädliche Einkünfte: Einheitliche Ausübung steuerlicher Wahlrechte, EStB 2013, 213-214
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BFH v. 23.1.2013 - XI R 50/10 / Meurer, Hermann-Josef, Kein Kindergeld bei Unterbrechung des Studiums durch Inhaftierung, EStB 2013, 214
Weitere Rechtsprechung
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Günther, Karl-Heinz, Ausschluss eingetragener Lebenspartnerschaften vom Ehegattensplitting: verfassungswidrig, EStB 2013, 214-215
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Günther, Karl-Heinz, Schenkungsteuerliche Bedeutung des Verzichts auf persönlich zustehendes Mehrstimmrecht, EStB 2013, 215
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Günther, Karl-Heinz, Kindergeldberechtigung nach Sozialsicherungsabkommen, EStB 2013, 215
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Günther, Karl-Heinz, Kfz als gewillkürtes Betriebsvermögen, EStB 2013, 216
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Günther, Karl-Heinz, Ingenieurähnliche Tätigkeit eines Autodidakten, EStB 2013, 216
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Günther, Karl-Heinz, Umfang der Abfärbewirkung nach § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG, EStB 2013, 216
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Günther, Karl-Heinz, Gewerbesteuer: Anforderungen an das Vorliegen gleichartiger Betriebe, EStB 2013, 216-217
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Günther, Karl-Heinz, Anerkennung von Mietverhältnissen zwischen nahen Angehörigen, EStB 2013, 217
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Günther, Karl-Heinz, Sicherung einer Darlehensrückzahlung als nachträglicher Anschaffungsvorgang, EStB 2013, 217
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Günther, Karl-Heinz, Erb- oder Pflichtteilsverzicht als unentgeltlicher Vorgang, EStB 2013, 218
Verwaltungsanweisungen
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BMF v. 16.5.2013 - IV C 5 - S 2334/07/0011 – DOK 2013/0356883 / Glanemann, Michael, Bewertung von Sachbezügen bei Differenz zwischen End- und Marktpreis, EStB 2013, 218-219
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BMF v. 27.5.2013 - IV C 6 - S 2244/12/10001 – DOK 2013/0463063 / Görden, Ludwig, § 17 EStG: Absenkung der Beteiligungsgrenze von mehr als 25 % auf mindestens 10 % bzw. 1 %, EStB 2013, 219
Weitere Verwaltungsanweisungen
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Günther, Karl-Heinz, Rücklagen nach § 6b EStG bei Personengesellschaften, EStB 2013, 219
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Günther, Karl-Heinz, Bilanzsteuerliche Behandlung von Erstattungszinsen, EStB 2013, 220
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Günther, Karl-Heinz, Besteuerung der Gesellschafter der Hapimag AG (Schweiz), EStB 2013, 220
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Günther, Karl-Heinz, Ausländisches Investmentvermögen: verlängerte Übergangsregelung, EStB 2013, 220
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Günther, Karl-Heinz, Verhandlungsgrundlage für DBA, EStB 2013, 220
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Günther, Karl-Heinz, DBA Deutschland-Spanien, EStB 2013, 220
Aktuelle Steuerfragen
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Patt, Joachim, Entgeltlicher Erwerb eines Mitunternehmeranteils, Bilanzsteuerliche Herausforderungen an seine Erfassung, EStB 2013, 221-228
Bei der entgeltlichen Anschaffung der Beteiligung an einer Personengesellschaft gehen Handels- und Steuerrecht unterschiedliche Wege. Auf Grund des ertragsteuerlichen Transparenzgedankens bei mitunternehmerischen Personengesellschaften ist nicht die Beteiligung selbst, sondern die dadurch vermittelte Vermögensposition Gegenstand des Erwerbs. Der Kaufpreis ist somit eine Gesamtgröße, die einer Vielheit unterschiedlicher Wirtschaftsgüter zuzuordnen ist. Der Beitrag gibt einen Überblick über (geklärte und ungeklärte) Probleme bei der steuerlichen Bestimmung der erworbenen Wirtschaftsgüter, der Verteilungsgrundsätze von Anschaffungskosten und gesetzlichen Entwicklungen zum Erwerb von Mitunternehmeranteilen.
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Günther, Karl-Heinz, Aktuelle FG-Rechtsprechung zum Ertragsteuerrecht, Vom FG entschiedene und zwischenzeitlich beim BFH anhängige Verfahren, EStB 2013, 229-231
Nachfolgend geben wir Ihnen einen Überblick über ausgewählte praxisrelevante Entscheidungen aus der FG-Rechtsprechung, die in der Zwischenzeit beim BFH anhängig sind.
Gestaltungshinweise zur Steueroptimierung
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Röhrig, Alfred P., Die Realteilung der Personengesellschaft (Teil 2), Die Sperrfrist i.R.d. Realteilung, EStB 2013, 232-235
Der erste Teil der Veröffentlichung (Röhrig, EStB 2013, 190) hat sich mit den Abgrenzungsfragen im Anwendungsbereich der Realteilung befasst. Der zweite Teil der Veröffentlichung zeigt zunächst die Probleme auf, die durch die bestehende Sperrfrist entstehen können. Daran anschließend werden Lösungswege aufgezeigt, wie dem Dilemma der Sperrfristverletzung entgangen werden kann.
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Paus, Bernhard, Teilwertabschreibungen auf Aktien, Maßstab der “voraussichtlich dauernden Wertminderung“, EStB 2013, 236-238
Geleitet von dem tief verwurzelten Bestreben, das Steueraufkommen zu “sichern“, auch wenn dazu Gesichtspunkte der Praktikabilität und der Steuergerechtigkeit beseite geschoben werden müssen, hat der Gesetzgeber gewinnmindernde Teilwertabschreibungen von einer nur ausnahmsweise nachzuweisenden Dauer der Wertminderung abhängig gemacht. Für Aktien (und leider nur für Aktien!) hat der BFH dieses Verlangen als nicht erfüllbar und deshalb als nicht gerechtfertigt bezeichnet. Leider hat er die gesetzgeberische Maßnahme nicht insgesamt als verfehlt und deshalb unbeachtlich gekennzeichnet, sondern sie für einen Teilbereich doch als beachtlich angesehen. Seither wird um die genaue Abgrenzung dieses wirksamen Teilbereichs gestritten. Für die Betriebe stellt sich die weitere, oft nicht einfach zu beantwortende Frage, wann es sinnvoll ist, von einer jetzt zulässig gewordenen Möglichkeit der Teilwertabschreibung tatsächlich Gerbrauch zu machen.
Literaturempfehlungen
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Nettersheim, Achim, Aufgabe des subjektiven Fehlerbegriffs durch den BFH, EStB 2013, 238
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Nettersheim, Achim, Mehrfache Versteuerung der privaten Pkw-Nutzung vorerst vom Tisch, EStB 2013, 238-239
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Nettersheim, Achim, Sind steuerfreie Lohnbestandteile gestaltbar?, EStB 2013, 239
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Nettersheim, Achim, Nichtabzugsfähigkeit von Geldbußen, EStB 2013, 239
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Nettersheim, Achim, Einkommensteuerrechtliche Beurteilung von Schadensersatz, EStB 2013, 239-240
Verlag Dr. Otto Schmidt vom 21.06.2013 15:48