Heft 3 / 2015
In der aktuellen Ausgabe des Ertrag-Steuerberater (Heft 3, Erscheinungstermin: 25. März 2015) lesen Sie folgende Beiträge und Entscheidungen.
Kurzanalysen mit Beraterhinweis
Rechtsprechung
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BFH v. 9.12.2014 - IV R 29/14 / Krämer, Joachim, BFH erleichtert die Unternehmensnachfolge, EStB 2015, 77-78
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BFH v. 20.11.2014 - IV R 1/11 / Schimmele, Jürgen, Fortführung einer positiven Ergänzungsbilanz, EStB 2015, 78-79
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BFH v. 27.8.2004 - VIII R 6/12 / Siebenhüter, Anton, Abfärberegelung: Definition der Bagatellgrenze, EStB 2015, 79-80
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BFH v. 16.10.2015 - IV R 15/11 / Schimmele, Jürgen, Betriebliche Veranlassung von Darlehen einer KG an ihre Kommanditisten, EStB 2015, 80-81
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BFH v. 2.9.2014 - IX R 52/13 / Weiss, Martin, Verrechnung nicht ausgeglichener oder abgezogener Verluste bei einer vermögensverwaltenden KG, EStB 2015, 81-82
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BFH v. 4.12.2014 - IV R 27/11 / Wischmann, Rolf, Aufteilung des GewSt-Messbetrags zur Steuerermäßigung nach § 35 EStG, EStB 2015, 82-83
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BFH v. 30.10.2014 - IV R 34/11 / Formel, Rainer, Verluste einer gewerblich geprägten Vorratsgesellschaft, EStB 2015, 83-84
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BFH v. 11.11.2014 - VIII R 34/12 / Möller, Christian, USt-VZ IV. Quartal: keine Verlängerung des Zeitraums “kurze Zeit“ i.S.d. § 11 EStG, EStB 2015, 84
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BFH v. 26.11.2014 - X R 20/12 / Reiter, Jan, Einseitig eingeräumte Kaufoption als entnahmefähiges Wirtschaftsgut, EStB 2015, 85
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BFH v. 21.10.2014 - VIII R 48/12 / Apitz, Wilfried, Nachträgliche WK bei sog. unternehmerischer Beteiligung, EStB 2015, 85-86
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BFH v. 22.10.2014 - X R 13/13 / Aweh, Lothar, Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte bei Gewinneinkünften, EStB 2015, 86-87
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BFH v. 6.11.2014 - VI R 21/14 / Formel, Rainer, Regelmäßige Arbeitsstätte in der Probezeit und bei befristeter Beschäftigung, EStB 2015, 87-88
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BFH v. 8.10.2014 - VI R 16/14 / Krömker, Ulrich, Doppelte Haushaltsführung bei beiderseits berufstätigen Lebensgefährten, EStB 2015, 88-89
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BFH v. 22.10.2014 - X R 15/13 / Aweh, Lothar, Bindungswirkung einer Bescheinigung gem. § 7h Abs. 2 EStG, EStB 2015, 89-90
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BFH v. 13.11.2014 - III R 1/13 / Hartman, Timo, Kein Kindergeld für eine nicht sozialversicherte Person bei Anspruch auf Familienleistungen im EU-Ausland, EStB 2015, 90-91
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BFH v. 25.9.2014 - III R 36/12 / Hartman, Timo, Zeitlicher Geltungsbereich von Kindergeld-Aufhebungsbescheiden, EStB 2015, 91-92
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BFH v. 25.9.2014 - III R 25/13 / Rothenberger, Franz, Kindergeld: Zuständigkeit der Außenstellen der Arbeitsagenturen, EStB 2015, 92-93
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BFH v. 11.12.2014 - II R 30/14 / Günther, Karl-Heinz, § 13c ErbStG: Keine Begünstigung für nicht bezugsfertiges Gebäude, EStB 2015, 93
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BFH v. 11.12.2014 - II R 24/14 / Günther, Karl-Heinz, § 13c ErbStG: Keine Begünstigung für nicht vermietetes Gebäude, EStB 2015, 94
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BFH v. 15.10.2014 - II R 14/14 / Günther, Karl-Heinz, GrESt-Befreiung bei Anteilsvereinigung, EStB 2015, 94
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BFH v. 6.11.2014 - VI R 4/14 / Günther, Karl-Heinz, Häusliches Arbeitszimmer bei eingeschränkter Arbeitsplatznutzung, EStB 2015, 94-95
Verwaltung
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BMF v. 9.1.2015 - IV C 2 - S 2706-a/13/10001 – DOK 2015/0000125 / Brinkmeier, Thomas, Auslegungsfragen zur Besteuerung von BgA, EStB 2015, 95
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OFD NW v. 21.1.2015 - S 3812b - 2010/5001-St 242 / Günther, Karl-Heinz, Feststellung von Verwaltungsvermögen/jungem Verwaltungsvermögen, EStB 2015, 96
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BMF v. 4.2.2015 - IV C 1 - S 1980-1/11/110014: 005 – DOK 2015/0091912 / Günther, Karl-Heinz, Anpassung von § 6 InvStG an Unionsrecht, EStB 2015, 96
Beiträge für die Beratungspraxis
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Warnke, Karsten, Das finale Jahressteuergesetz 2015, EStB 2015, 96-101
Der Bundesrat hat am 19.12.14 dem Gesetz zur Anpassung der Abgabenordnung an den Zollkodex der Union und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (Zollkodex-Anpassungsgesetz) in der vom Bundestag am 4.12.2014 in 2./3. Lesung beschlossenen Fassung zugestimmt und das Gesetz in abgespeckter Form angenommen. Er ist somit den Empfehlungen seines Finanzausschusses, den Vermittlungsausschuss anzurufen, nicht gefolgt. Die Zustimmung konnte erreicht werden, da die Bundesregierung zugesichert hat, die vom Bundesrat dringend geforderten Themen zur Schließung von Gesetzeslücken hinsichtlich des sog. “VW-Porsche Deals“ (§§ 20,24,21 UmwStG), die Besteuerung der Veräußerungsgewinne aus Streubesitzbeteiligungen an Kapitalgesellschaften (§ 8b Abs. 4 KStG) sowie Maßnahmen zur Vermeidung hybrider Steuergestaltungen (§ 4 Abs. 5a EStG) bereits ab dem ersten Quartal 2015 aufzugreifen (vgl. hierzu Warnke, EStB 2014, 418). Damit konnte das Gesetzgebungsverfahren doch noch im Jahr 2014 abgeschlossen werden und alle gesetzlichen Regelungen sind wie geplant in Kraft getreten. Nachfolgend werden die wesentlichen ertragsteuerlichen Gesetzesänderungen dargestellt.
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Günther, Karl-Heinz, Die “berufliche Veranlassung“ bei doppelter Haushaltsführung, EStB 2015, 102-106
Eine beruflich veranlasste doppelte Haushaltsführung, die zum WK-Abzug notwendig angefallener Mehraufwendungen berechtigt, liegt nach § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 5 S. 2 EStG nur vor, wenn der Arbeitnehmer außerhalb des Ortes seiner ersten Tätigkeitsstätte (bis VZ 2013: seiner regelmäßigen Arbeitsstätte) einen eigenen Hausstand unterhält und auch am Ort der ersten Tätigkeitsstätte wohnt. Ab VZ 2014 setzt das Vorliegen eines eigenen Hausstandes zusätzlich das Innehaben einer Wohnung sowie eine finanzielle Beteiligung an den Kosten der Lebensführung voraus. Die Frage, ob die Voraussetzungen für eine berufliche Veranlassung erfüllt sind, hat immer wieder zu Rechtsstreitigkeiten geführt, die die FG beschäftigt haben. Dabei hat sich der BFH insbesondere in jüngster Zeit vermehrt mit dieser Problematik auf der Grundlage unterschiedlicher Fallgestaltungen auseinander setzen müssen. Nachfolgend gibt der Autor einen Überblick über die aktuelle Rechtslage.
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Paus, Bernhard, Aktuelle Fragen der gesetzlichen Verlustausgleichsverbote, EStB 2015, 106-109
Dem Grunde nach ist unbestritten, dass Verluste im Rahmen einer auf Einkünfte gerichteten Tätigkeit steuerlich zu berücksichtigen sind. Das Prinzip der Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit verlangt, dass nicht allein positive Einkünfte erfasst werden dürfen, sondern umgekehrt negative Ergebnisse, die die Leistungsfähigkeit mindern, eingerechnet werden. Ebenso unbestritten ist, dass dem Grundsatz nach sämtliche Aufwendungen, die der Erzielung von Einnahmen dienen, das zu versteuernde Einkommen mindern. Gleichwohl wimmelt das Einkommensteuerrecht von Abzugsverboten für Betriebsausgaben und Werbungskosten sowie Ausgleichsverboten für erlittene Verluste. Bisher sind die Gerichte dieser Fehlentwicklung lediglich in Teilbereichen entgegen getreten. Jetzt bieten die anhängigen Verfahren dem BVerfG Gelegenheit, die Maßstäbe für die steuerliche Anerkennung von Aufwendungen und Verlusten zu Recht zu rücken. Gleichwohl sind die Steuerpflichtigen gut beraten, bei steuerlichen Planungen nicht auf eine sachgerechte Lösung dieser Probleme zu vertrauen, sondern im Einzelfall nach geeigneten Abwehrmaßnahmen Ausschau zu halten, von denen in diesem Beitrag einige dargestellt werden.
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Hartman, Timo, Einspruch gegen die Kindergeldfestsetzung, EStB 2015, 110-113
Nach § 77 Abs. 1 S. 1 EStG hat die Familienkasse demjenigen, der den Einspruch gegen die Kindergeldfestsetzung erhoben hat, die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendigen Aufwendungen zu erstatten, soweit der Einspruch gegen die Kindergeldfestsetzung erfolgreich ist. In § 77 Abs. 3 S. 2 EStG ist sodann das Erfordernis einer Kostengrundentscheidung durch die Familienkasse geregelt. Einspruchsentscheidungen der Familienkassen enthalten daher regelmäßig neben dem Hauptsacheausspruch auch eine Entscheidung über die Kosten nach § 77 EStG. Die Anfechtbarkeit dieser Kostengrundentscheidung ist durchaus nicht unproblematisch. Eine Entscheidung des BFH zu dieser Frage steht bislang aus. Jedoch ist derzeit ein Verfahren mit genau dieser Rechtsfrage anhängig (Az. des BFH: III R 8/14). Da der BFH hier auf die Nichtzulassungsbeschwerde der Familienkasse hin die Revision zugelassen hat, scheint er selbst insoweit Klärungsbedarf zu sehen. Dies wohl maßgeblich vor dem Hintergrund, dass die zu dieser Frage ergangene Rechtsprechung der Finanzgerichte sowie die Auffassungen in der steuerrechtlichen Fachliteratur von der Rechtsprechung des BSG zu der Parallelnorm des § 63 Abs. 1 S. 1, Abs. 2 SGB X abweicht, was der Autor anschaulich darstellt. Er regt an, sowohl Einspruch als auch Klage gegen die Kostengrundentscheidung zu erheben und zugleich Ruhen des Einspruchsverfahrens zu beantragen.
Literaturempfehlungen
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Nettersheim, Achim, Pauschalierung nach § 37b EStG bei Geschenken von geringem Wert, EStB 2015, 113
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Nettersheim, Achim, 1 %-Regelung: Benzinkosten für Privatfahrten absetzbar?, EStB 2015, 114
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Nettersheim, Achim, Steuerliche Anerkennung inkongruenter Gewinnausschüttungen, EStB 2015, 114-115
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Nettersheim, Achim, Behandlung von Mietereinbauten, EStB 2015, 115
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Nettersheim, Achim, Rückstellung für Kosten einer Jahresabschlussprüfung, EStB 2015, 115
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Nettersheim, Achim, Beratungskosten für eine Selbstanzeige, EStB 2015, 115-116
Service
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Die Vorsteueraufteilung: eine unendliche Geschichte?, EStB 2015, R5
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Gutgläubiger Vorsteuerabzug bei Leistungsbezügen von Scheinunternehmen?, EStB 2015, R5
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Schadensersatz wegen Amtspflichtverletzungen, EStB 2015, R5
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Aberkennung der Gemeinnützigkeit von steuerbegünstigten Körperschaften, EStB 2015, R5-R6
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Risikovorsorge und Haftungsbegrenzung für den Geschäftsführer, EStB 2015, R6
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Gewerbesteuerliches Schachtelprivileg, EStB 2015, R6
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Haftungsfragen für Steuerberater in der insolvenznahen Beratung, EStB 2015, R6
Verlag Dr. Otto Schmidt vom 14.07.2015 10:44