Otto Schmidt Verlag


Heft 3 / 2016

In der aktuellen Ausgabe des Ertrag-Steuerberater (Heft 3, Erscheinungstermin: 25. März 2016) lesen Sie folgende Beiträge und Entscheidungen.

Kurzanalysen mit Beraterhinweis

Rechtsprechung

  • BFH v. 14.10.2015 - I R 20/15 / Schimmele, Jürgen, Verfassungsmäßigkeit der sog. Zinsschranke, EStB 2016, 81-82
  • BFH v. 29.7.2015 - IV R 15/14 / Schimmele, Jürgen, Gutschrift auf Kapitalkonto II ist keine Einbringung, sondern Einlage, EStB 2016, 82-83
  • BFH v. 10.9.2015 - IV R 49/14 / Weiss, Martin, Bewertungs- und Ansatzwahlrecht nach § 3 UmwStG 1995, EStB 2016, 83-84
  • BFH v. 27.10.2015 - X R 44/13 / Schimmele, Jürgen, Zeitliche Grenzen für die Ausübung/Änderung von Antrags- und Wahlrechten, EStB 2016, 84-86
  • BFH v. 9.6.2015 - X R 6/13 / Rothenberger, Franz, Freibetrag nach § 16 Abs. 4 EStG im Erbfall bei Kommanditisten-Ehegatten, EStB 2016, 86-87
  • BFH v. 3.12.2015 - IV R 4/13 / Weiss, Martin, Anwendung des § 16 Abs. 3 S. 5 EStG auch für die Gewerbesteuer, EStB 2016, 87-88
  • BFH v. 24.9.2015 - IV R 9/13 / Krämer, Joachim, Betriebsaufspaltung und Erbbaurecht, EStB 2016, 89-90
  • BFH v. 19.11.2015 - VI R 47/14 / Brill, Mirko Wolfgang, Geldwerter Vorteil aus der Mitversicherung von Arbeitnehmern, EStB 2016, 90-91
  • BFH v. 3.9.2015 - VI R 58/13 / Esskandari, Manzur / Bick, Daniela, WK des Arbeitnehmers aus Bürgschaftsverlusten, EStB 2016, 91-92
  • BFH v. 27.7.2015 - GrS 1/14 / Siebenhüter, Anton, Aufteilungsverbot bei häuslichen Arbeitszimmern, EStB 2016, 92-93
  • BFH v. 18.8.2015 - I R 88/13 / Schwetlik, Harald, Wirtschaftliches Eigentum bei Wertpapierleihe, EStB 2016, 93-94
  • BFH v. 3.9.2015 - VI R 18/14 / Formel, Rainer, Aufwendungen für Notrufsystem als haushaltsnahe Dienstleistung, EStB 2016, 94-95
  • BVerfG v. 15.12.2015 - 2 BvL 1/12 / Günther, Karl-Heinz, “Treaty Override“ verfassungsrechtlich zulässig, EStB 2016, 95
  • BFH v. 28.10.2015 - II R 46/13 / Günther, Karl-Heinz, ESt-Schulden als Nachlassverbindlichkeiten im Falle einer Steuerhinterziehung, EStB 2016, 95-96
  • BFH v. 25.11.2015 - II R 35/14 / Günther, Karl-Heinz, GrESt: Erwerb von Gesellschaftsanteilen bei Erbauseinandersetzung, EStB 2016, 96
  • BFH v. 25.11.2015 - II R 18/14 / Günther, Karl-Heinz, GrESt: Mittelbare Änderung des Gesellschafterbestandes, EStB 2016, 96
  • BFH v. 16.12.2015 - II R 49/14 / Günther, Karl-Heinz, GrESt: Steuerbefreiung für Erwerb von Miteigentumsanteilen von Geschwistern, EStB 2016, 96-97
  • BFH v. 16.9.2015 - IX R 19/14 / Günther, Karl-Heinz, WK-Abzug bei Vermietung eines Miteigentumsanteils, EStB 2016, 97

Verwaltung

  • BMF v. 18.1.2016 - IV C 1 - S 2252/08/10004 :017 – DOK 2015/0468306 / Apitz, Wilfried, BMF zu Einzelfragen bei der Abgeltungsteuer, EStB 2016, 97-98
  • Ministerium der Finanzen Sachsen-Anhalt v. 19.11.2015 - 46 S 2133 b - 3 / Schumann, Jan Chr., E-Bilanz: Unterlagen zur Steuererklärung, EStB 2016, 98-99
  • BMF v. 2.2.2016 - IV C 2 - S 2706-a/14/10001 – DOK 2016/0089621 / Görden, Ludwig, Wirtschaftliche Geschäftsbetriebe von körperschaftsteuerbefreiten Körperschaften, EStB 2016, 99-100
  • BMF v. 8.2.2016 - IV C 2 - S 2706/14/10001 – DOK 2016/0129158 / Günther, Karl-Heinz, Beteiligung von jPöR an einer Personengesellschaft, EStB 2016, 100
  • BMF v. 22.1.2016 - IV C 3 - S 2030/11/10001 :065 – DOK 2016/0061940 / Günther, Karl-Heinz, Altersvorsorge: Produktinformationsblattverordnung, EStB 2016, 100
  • BMF v. 19.1.2016 - IV B 2 - S 1301/07/10017-07 – DOK 2016/0028964 / Günther, Karl-Heinz, Stand der DBA am 1.1.2016, EStB 2016, 100-101
  • Bayerisches Landesamt für Steuern v. 18.12.2015 - S 2730.1.1-1/2 St 31 / Günther, Karl-Heinz, Überlassung von Unterkünften an Flüchtlinge, EStB 2016, 101
  • Bayerisches Landesamt v. 11.1.2016 - S 2240.1.1-6/7 St 32 / Günther, Karl-Heinz, Ertragsteuerliche Beurteilung von Blockheizkraftwerken, EStB 2016, 101

Beiträge für die Beratungspraxis

Weiss, Martin, § 6b EStG nach dem Steueränderungsgesetz 2015, EStB 2016, 102-107

Nach § 6b EStG können stille Reserven von Wirtschaftsgütern (WG) auf neu angeschaffte/hergestellte WG übertragen werden. Eine sofortige Versteuerung kann so vermieden werden. Allerdings wird dieses Wahlrecht an verschiedene Bedingungen geknüpft. Insbesondere wird eine Haltedauer des WG von 6 Jahren in einer inländischen Betriebsstätte des Steuerpflichtigen verlangt. Auch das neu angeschaffte WG muss einer inländischen Betriebsstätte des Steuerpflichtigen zugeordnet werden (§ 6b Abs. 4 S. 1 Nr. 3 EStG). Durch die jüngste Einfügung des § 6b Abs. 2a EStG i.R.d. Steueränderungsgesetzes 2015 sind diese Anforderungen nicht verändert worden. Aufgrund des Urteils des EuGH v. 16.4.2015 (Kommission gegen Deutschland – Rs. C-591/13) ist jedoch eine zusätzliche Möglichkeit zur ratierlichen Verteilung der Steuer auf einen Veräußerungsgewinn über fünf Jahre eingeführt worden, wenn der Steuerpflichtige die neu angeschafften WG einem BV in der EU oder dem EWR zuordnet. Diese Neuerung soll hier beleuchtet werden.

Paus, Bernhard, Gesetzliche Umstrukturierung beim Investitionsabzugsbetrag, EStB 2016, 107-111

Ein seltenes Ereignis: Der Gesetzgeber hat mit dem Steueränderungsgesetz 2015 v. 2.11.2015, BStBl. I 2015, 846 eine frühere eigene Fehlleistung – und gleichzeitig einige des BFH – korrigiert: Er hat – nach langen Jahren – erkannt, dass die “innere Tatsache“ der praktisch nicht feststellbaren Investitionsabsicht sich nicht als Voraussetzung für die Investitionsförderung bei kleinen und mittleren Betrieben eignet. Vielmehr hat dieses gesetzliche Tatbestandsmerkmal – zusammen mit unnötigen Verschärfungen durch den BFH – die Steuerpflichtigen, die Finanzämter und die Gerichte (mit inzwischen über 400 Verfahren!) unnötig belastet und die angestrebte Belebung der Investitionstätigkeit behindert. Die jetzt beschlossene, großzügigere Behandlung zu Beginn des dreijährigen Investitionszeitraums bedingt Änderungen der steuerlichen Abwicklung am anderen Ende, nämlich bei der Auflösung des – weiterhin außerhalb der Bilanz gebildeten – Investitionsabzugsbetrages (IAB). Dem BFH hat der Gesetzgeber die Entscheidung überlassen, wie weit die von ihm geschaffenen, einschränkenden Sonderregelungen gültig bleiben. Verkompliziert wird die Rechtslage vorübergehend auch dadurch, dass für Altfälle des IAB die frühere Rechtslage weiterhin zu beachten ist – auch bei der Frage der Auflösung. Damit sind für einige Jahre die alte und die neue Gesetzesfassung nebeneinander zu beachten. Für die meist unverzichtbare Steuerplanung interessiert vor allem, welche Gestaltungsmöglichkeiten die Neuregelung eröffnet.

Cornelius, Eike / Mahlo, Philipp, Xetra-Gold und ähnliche Finanzinstrumente – Quo Vadis?, EStB 2016, 111-118

Nach einer langen Diskussion in der Literatur hat sich nach den ergangenen finanzgerichtlichen Urteilen (FG Münster v. 14.3.2014 – 12 K 3284/13 E; FG Münster v. 10.12.2014 – 10 K 2030/12; Sächs. FG v. 27.3.2014 – 1 K 1406/13; FG BW v. 23.6.2014 – 9 K 4022/12) sehr rasch auch der BFH mit gleich drei Entscheidungen zu der Frage der Besteuerung von Xetra-Gold geäußert (BFH v. 12.5.2015 – VIII R 35/14, EStB 2015, 398; v. 12.5.2015 – VIII R 4/15, EStB 2015, 398 sowie v. 12.5.2015 – VIII R 19/14, BFH/NV 2015, 1559). Die Finanzverwaltung hat zwischenzeitlich mit einer Neufassung der Tz. 57 des BMF-Schreibens “Einzelfragen zur Abgeltungsteuer“ vom 18.1.2016 reagiert. Trotzdem bleiben Fragen offen, inwieweit diese Rechtsprechung auch auf ähnliche Rohstoffprodukte anzuwenden ist. Ebenso ergeben sich verfahrenstechnische Themen für die Anleger in Xetra-Gold. Dieser Beitrag soll eine Übertragbarkeit der Argumente des BFH auf andere Finanzinstrumente sowie die sich aus den Urteilen ergebenden verfahrenstechnischen Folgen für den Anleger und dessen steuerlichen Berater aufzeigen.

Literaturempfehlungen

Nettersheim, Achim, Ausfall eines privaten Darlehens als WK absetzbar?, EStB 2016, 119

Nettersheim, Achim, Ist die Zinsschranke verfassungswidrig?, EStB 2016, 119

Nettersheim, Achim, Bilanzielle Behandlung eines Disagios, EStB 2016, 120

Service

Fehlerhafte Einlagekontofeststellungen bei § 27 KStG, EStB 2016, R7

Unternehmenskauf/-verkauf: Veräußerungskosten beim Share-Deal und Pensionszusagen (Teil 4), EStB 2016, R7

§ 15 FAO Selbststudium: Steuerliche Anerkennung der Verträge zwischen nahen Angehörigen, EStB 2016, R7

Formwechsel der GmbH in die GbR: Beschlussfassung und Registereintragung, EStB 2016, R7

Zugewinnausgleich: Berücksichtigung latenter Steuern bei der Berechnung der Ausgleichsleistung, EStB 2016, R8

Steuerfreiheit bei geteilter Transportverantwortung, EStB 2016, R8

Aktuelles Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz der Balearischen Inseln: Gesetzesänderungen zum 1.1.2016, EStB 2016, R8

Verlag Dr. Otto Schmidt vom 17.03.2016 14:48

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