Otto Schmidt Verlag


Heft 5 / 2016

In der aktuellen Ausgabe des Ertrag-Steuerberater (Heft 5, Erscheinungstermin: 25. Mai 2016) lesen Sie folgende Beiträge und Entscheidungen.

Kurzanalysen mit Beraterhinweis

Rechtsprechung

  • BFH v. 3.11.2015 - VIII R 62/13 / Schimmele, Jürgen, Mitunternehmerstellung in ärztlicher Gemeinschaftspraxis, EStB 2016, 161-162
  • BFH v. 3.2.2016 - X R 25/12 / Frystatzki, Christian, Aufwandszurechnung bei Schuldzinszahlungen von einem Gemeinschaftskonto (Oder-Konto), EStB 2016, 162-163
  • BFH v. 22.10.2015 - IV R 37/13 / Formel, Rainer, Keine Einkünfteminderung durch Übernahmeverlust beim Formwechsel, EStB 2016, 164-165
  • BFH v. 5.11.2015 - III R 12/13 / Schwetlik, Harald, Verfassungsmäßigkeit des § 18 Abs. 2 UmwStG 2002, EStB 2016, 165-166
  • BFH v. 5.11.2015 - III R 13/13 / Schwetlik, Harald, Verfassungsmäßigkeit des § 4 Abs. 6 UmwStG 2002, EStB 2016, 166-167
  • BFH v. 2.12.2015 - I R 13/14 / Böing, Christian, Keine Berücksichtigung von Währungsverlusten bei Liquidation einer ausländischen Unterpersonengesellschaft, EStB 2016, 167-168
  • BFH v. 11.11.2015 - VIII R 74/13 / Aweh, Lothar, Feststellungsbescheid bei Steuerstundungsmodellen, EStB 2016, 168-169
  • BFH v. 11.11.2015 - I R 5/14 / Görden, Ludwig, VGA bei TW-Abschreibung auf Zinsforderung nach TW-Abschreibung der Darlehensforderung, EStB 2016, 169-170
  • BFH v. 11.11.2015 - I R 26/15 / Görden, Ludwig, Vereinbarung eines Arbeitszeit- oder Zeitwertkontos als vGA, EStB 2016, 170-171
  • BFH v. 20.1.2016 - VI R 14/15 / Günther, Karl-Heinz, Wahrung der Antragsveranlagungsfrist, EStB 2016, 171-172
  • BFH v. 12.1.2016 - IX R 48/14 / Cornelius, Eike, Steuerliche Anerkennung von Verlusten aus Wertverfall von Aktienoptionen, Indexoptionen und Optionsscheinen, EStB 2016, 172-173
  • BFH v. 29.9.2015 - VIII R 49/13 / Apitz, Wilfried, Fehlende Emissionsrendite bei Null-Kupon-Wandelschuldverschreibungen, EStB 2016, 173-174
  • BFH v. 1.12.2015 - IX R 9/15 / Günther, Karl-Heinz, Einkünfteerzielungsabsicht bei unbebauten Grundstücken, EStB 2016, 174-175
  • BFH v. 1.12.2015 - IX R 18/15 / Weiss, Martin, Entfernungspauschale bei den Einkünften aus VuV, EStB 2016, 175-177
  • BFH v. 10.11.2015 - IX R 3/15 / Felten, Christoph, Private Veräußerungsgeschäfte mit in- und ausländischen Investmentanteilen, EStB 2016, 177
  • BFH v. 17.11.2015 - VIII R 27/12 / Rothenberger, Franz, InvStG und Drittlandsfonds – Pauschalbesteuerung aus unionsrechtlicher Sicht, EStB 2016, 178-179
  • BFH v. 17.12.2015 - VI R 7/14 / Siebenhüter, Anton, Keine außergewöhnliche Belastung durch Prozess um Schmerzensgeld, EStB 2016, 179-180
  • BVerfG v. 15.2.2016 - 1 BvL 8/12 / Günther, Karl-Heinz, § 8 Nr. 1 Buchst. a, d, e GewStG 2008 verfassungsgemäß?, EStB 2016, 180
  • BFH v. 28.10.2015 - I R 65/13 / Günther, Karl-Heinz, Ausschüttungsunabhängige Nachbelastung des Endbestandes des EK 02 und “Verschonungsregelung“ des § 34 Abs. 16 KStG, EStB 2016, 180
  • BFH v. 20.1.2016 - II R 34/14 / Günther, Karl-Heinz, Geltendmachung der Erbschaftsteuer im Nachlassinsolvenzverfahren, EStB 2016, 180-181
  • BFH v. 21.10.2015 - IV R 43/12 / Günther, Karl-Heinz, Keine Zusammenfassung von Feststellungen für doppelstöckige Personengesellschaft, EStB 2016, 181
  • BFH v. 27.1.2016 - X R 21/09 / Günther, Karl-Heinz, Ansparabschreibung nach Buchwerteinbringung, EStB 2016, 181-182
  • BFH v. 20.1.2016 - VI R 70/12 / Günther, Karl-Heinz, Scheidungsfolgekosten keine agB, EStB 2016, 182


Verwaltung

BMF v. 30.3.2016 - IV B 5 - S 1341/11/10004-07 – DOK 2016/0291611 / Weiss, Martin, Nichtanwendungserlass zu den BFH-Urteilen I R 23/13 und I R 29/14, EStB 2016, 182-184

BMF v. 26.1.2016 - IV C 5 - S 2361/14/10002 – DOK 2016/0093693 / Günther, Karl-Heinz, Programmablaufplan für die Begrenzung der von Versorgungsbezügen einzubehaltenden LSt, EStB 2016, 184

BMF v. 20.4.2016 - IV C 1 - S 2404/10/10005 – DOK 2016/0350383 / Günther, Karl-Heinz, Abstandnahme vom Kapitalertragsteuerabzug nach § 44a Abs. 6 EStG, EStB 2016, 184

BMF v. 23.3.2016 - IV C 1 - S 2252/09/10004 :003 – DOK 2016/0289875 / Günther, Karl-Heinz, Kapitalmaßnahme von Google Inc. (USA) im April 2014, EStB 2016, 184-185

FinMin. NW v. 3.3.2016 - S 3812 - 25 - V A 6S 3812 - 26 - V A 6S 3812 c - 1 - V A 6 / Günther, Karl-Heinz, ErbSt: Reaktion der Finanzverwaltung auf BFH-Rechtsprechung zu Steuerbefreiungen, EStB 2016, 185

BMF v. 7.4.2016 - IV C 1 - S 1980-1/14/10001 :027 – DOK 2016/0321933 / Günther, Karl-Heinz, Verlängerung des Bestandsschutzes für Investmentvermögen, EStB 2016, 185-186

BMF v. 11.4.2016 - IV A 3 - S 0338/07/10010 – DOK 2016/0246657 / Günther, Karl-Heinz, Erneute Änderung des Vorläufigkeitskatalogs, EStB 2016, 186

Beiträge für die Beratungspraxis

Günther, Karl-Heinz, Einkünfteerzielung bei unbebauten Grundstücken, EStB 2016, 186-189

Steuerpflichtige, die nach Erwerb eines unbebauten Grundstücks insbesondere Finanzierungskosten als vorweggenommene Werbungskosten geltend machen, sehen sich immer dann, wenn sich der Baubeginn hinzieht, mit der Frage konfrontiert, ob denn das Grundstück tatsächlich zur (späteren) Erzielung von Vermietungseinkünften dienen soll, denn nur dann ist ein Abzug vorweggenommener Werbungskosten auch möglich. Der BFH hat hierzu nun mit einer weiteren Entscheidung die Kriterien präzisiert, die für eine ernsthafte Absicht der Einkünfteerzielung sprechen und dabei insbesondere den Zeitrahmen, innerhalb dessen der Steuerpflichtige tätig werden muss, im Vergleich zu einem bereits bebauten Grundstück erweitert.

Paus, Bernhard, Leibrente als Kaufpreis für die “wesentliche“ Beteiligung, EStB 2016, 190-193

Beim Verkauf eines Betriebs gegen Leibrente oder bestimmte andere, wiederkehrende Bezüge räumen der BFH und die Verwaltung (R 16 Abs. 11 EStR) dem Verkäufer seit langem ein Wahlrecht ein, anstelle der Sofortversteuerung des Gewinns die laufende Besteuerung der Rentenzahlungen als nachträgliche, nicht tarifbegünstigte, gewerbliche Einkünfte zu wählen. Jetzt hat der BFH (BFH v. 18.11.2014 – IX R 4/14, EStB 2015, 156 = BStBl. II 2015, 526) die Verwaltung darin bestätigt, dasselbe Wahlrecht sei dem Steuerpflichtigen beim Verkauf einer wesentlichen Beteiligung einzuräumen – auch hier ohne gesetzliche Grundlage. Für die Praxis stellt sich nach dieser Klarstellung nicht nur die Frage, wie das Wahlrecht im Einzelfall auszuüben ist, um die steuerliche Belastung – bei den gegebenen Unsicherheiten hinsichtlich der Lebenserwartung und der Entwicklung der übrigen Einkünfte – möglichst niedrig zu halten. Unter dem Gesichtspunkt der steuerlichen Gestaltung drängt sich eine Stufe vorher die Frage auf, ob wegen möglicher Vorteile der laufenden Besteuerung ein Kaufpreis in Form wiederkehrender Bezüge anzustreben ist. Da der Verkäufer oder der Erwerber (oder beide) häufig die Unsicherheiten hinsichtlich der Zahlungsdauer bei einer Leibrente scheuen, erweist es sich oft als segensreich, dass die Verwaltung und der BFH das Wahlrecht unter bestimmten Voraussetzungen auch für Kaufpreisraten mit fester, nicht zu kurzer Laufzeit einräumen.

Patt, Joachim, Bedeutung des Sonder-BV bei der Umstrukturierung von Personengesellschaften und beim Gesellschafterwechsel (Teil II), EStB 2016, 194-198

Die Umstrukturierung von Personengesellschaften durch Veräußerung oder Einbringung des (Teil-)Betriebs oder der Anteile an der Gesellschaft ist steuerbegünstigt. Gerade die mögliche steuerneutrale Einbringung oder Umwandlung schafft erst die Rahmenbedingungen für wirtschaftlich notwendige Veränderungen. Aus steuerlicher Sicht ist jedoch zu beachten, dass das wesentliche Sonderbetriebsvermögen (Sonder-BV) zum mitunternehmerischen Betriebsvermögen (BV) zählt und somit konstitutiv für die Annahme einer betrieblichen Sachgesamtheit ist, an welche die Steuernorm die Vergünstigungen knüpft. Eine Nichtberücksichtigung des Sonder-BV führt zum Verlust der Steuervergünstigungen (dazu s. Teil I, Patt, EStB 2016, 144). Daher sollte bei der Restrukturierung unter Beteiligung von Personengesellschaften die Existenz von Sonder-BV in jedem Fall geprüft werden. Problematisch sind hier solche den Mitunternehmern oder einer Schwesterpersonengesellschaft gehörenden Wirtschaftsgüter (WG), die dem Betrieb der Personengesellschaft oder der Mitunternehmerstellung förderlich sind, und bereits bei den Eigentümern in einem anderen (Sonder-)BV erfasst sind. Da in diesen Fällen (auch) die Voraussetzungen für die Annahme von Sonder-BV gegeben sind, stellt sich die Frage, wie bei einer mehrfachen BV-Zugehörigkeit zu verfahren ist. Die nachfolgenden Ausführungen zum ersten Beitragsteil in EStB 2016, 144 (vgl. nachfolgende Gliederung) zeigen auf, dass für die Auflösung einer solchen Bilanzierungskonkurrenz eindeutige Regeln bestehen.

Literaturempfehlungen

Nettersheim, Achim, Kaufpreisaufteilung auf Gebäude und GruBo, EStB 2016, 199

Nettersheim, Achim, Folgen des Verkaufs besonderer Fahrzeuge des BV, EStB 2016, 199-200

Service

Der fortschreitende Niedergang des Insolvenz- und Sanierungssteuerrechts, EStB 2016, R7

“Unmittelbarkeitserfordernis“ des § 21 UmwStG bei Umstrukturierungen, EStB 2016, R7

Beraterverträge mit ausgeschiedenen Geschäftsführern, EStB 2016, R7

Selektive Eingliederung von Personengesellschaften nach § 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG?, EStB 2016, R7

Zur geplanten Einführung eines Konzerninsolvenzrechts in der InsO, EStB 2016, R7-R8

Probleme der Punktberichtigung von Steuerbescheiden gem. §§ 172 ff. AO, EStB 2016, R8

E-Mail-Einspruch: Analyse der Rechtslageundder Änderung des § 357 Abs. 1 S. 1 AO, EStB 2016, R8

Vorsteuerabzug der Einfuhrumsatzsteuer in Reparaturfällen, EStB 2016, R8

Verlag Dr. Otto Schmidt vom 13.05.2016 11:24

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