Otto Schmidt Verlag


Heft 12 / 2022

In der aktuellen Ausgabe EStB Heft 12 (Erscheinungstermin: 25. Dezember 2022) lesen Sie folgende Beiträge und Entscheidungen.

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Aktuelles

Günther, Karl-Heinz, Bundesrat stimmt Inflationsausgleichsgesetz zu, EStB 2022, 441-442

Günther, Karl-Heinz, Bundestag verabschiedet JStG 2022, EStB 2022, 442-444

Kurzanalysen mit Beraterhinweis

Rechtsprechung

BFH v. 30.6.2022 - IV R 42/19 / Sobisch, René, Abfärbewirkung bei vermögensverwaltender Gesellschaft auch bei Verlusten aus gewerblicher Tätigkeit: “Vorsicht Falle!“ bei Photovoltaik, EStB 2022, 444-448

BFH v. 1.6.2022 - I R 44/18 / Dokholian, Edgar / Groll, Patrick, Transparente Besteuerung einer KGaA nach § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 EStG, EStB 2022, 448-449

BFH v. 29.6.2022 - III R 2/21 / Schimmele, Jürgen, Gewerbesteuerliche Hinzurechnung von Lizenzen für synchronisierte Filme, EStB 2022, 449-450

BFH v. 29.6.2022 - III R 19/21 / Schimmele, Jürgen, Erweiterte Kürzung bei Überlassung von Gewerberäumen an geringfügig beteiligten Genossen, EStB 2022, 450-452

BFH v. 21.6.2022 - VI R 20/20 / Peters, Stephan, Zahlung für Werbung an Pkw-Kennzeichen der Arbeitnehmer ist Arbeitslohn, EStB 2022, 452-453

BFH v. 2.8.2022 - VIII R 27/21 / Brill, Mirko Wolfgang, Steuerliche Berücksichtigung von Aufwendungen für Glattstellungsgeschäfte, EStB 2022, 453-455

BFH v. 24.5.2022 - IX R 22/21 / Gehm, Matthias, Gewinn aus der Veräußerung eines sog. Mobilheims ist steuerbar, EStB 2022, 455-456

BFH v. 1.6.2022 - I R 30/18 / Meurer, Hermann-Josef, Abkommensrechtliche Dreieckskonstellation, EStB 2022, 456-457

BFH v. 1.6.2022 - I R 3/18 / Apitz, Wilfried, Ausländische Krankengeldzahlungen und Kapitaleinkünfte i.R.d. fiktiven unbeschränkten Steuerpflicht und des Progressionsvorbehalts, EStB 2022, 457-458

BFH v. 29.6.2022 - X R 1/20 / Meurer, Hermann-Josef, Hinzurechnung eines Kirchensteuer-Erstattungsüberhangs ohne Kirchensteuerzahlung im Erstattungsjahr, EStB 2022, 458-459

BFH v. 8.6.2022 - VI R 45/20 / Apitz, Wilfried, Einkünfte-Anrechnung beim Abzug von Unterhaltsleistungen gem. § 33a Abs. 1 EStG, EStB 2022, 459-460

BFH v. 2.6.2022 - III R 9/21 / Hartman, Timo, Erlöschen des Kindergeldanspruchs bei Erstattungsansprüchen des Jobcenters, EStB 2022, 460-461

BFH v. 1.6.2022 - III R 31/20 / Hartman, Timo, Kürzung des deutschen Kindergeldes bei möglichem Bezug von Familienleistungen in einem anderen EU-Mitgliedstaat, EStB 2022, 461-462

BFH v. 14.7.2022 - III R 28/21 / Hartman, Timo, Ausschlussfrist gem. § 70 Abs. 1 S. 2 EStG bei Wanderarbeitnehmern, EStB 2022, 462-463

BFH v. 28.10.2022 - VI B 15/22 (AdV) / Günther, Karl-Heinz, Höhe der Säumniszuschläge: Ernstliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit?, EStB 2022, 463-464

Verwaltung

BMF v. 16.11.2022 - IV C 5 - S 1901/22/10009 :003 / Günther, Karl-Heinz, Energiepreispauschale für Versorgungsbeziehende, EStB 2022, 464-465

BMF v. 17.11.2022 - IV C 4 - S 2223/19/10003 :018 / Günther, Karl-Heinz, Steuerliche Maßnahmen zur Unterstützung der vom Krieg in der Ukraine Geschädigten, EStB 2022, 465

MdF NRW v. 11.11.2022 - G 1498-2-2022-9181-V B 4 / Günther, Karl-Heinz, Gewerbesteuerliche Billigkeitsmaßnahmen im Zusammenhang mit der Unterbringung von Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine, EStB 2022, 465

BMF v. 4.11.2022 - / Günther, Karl-Heinz, Fristverlängerung bei Grundsteuererklärung, EStB 2022, 465

BMF v. 18.11.2022 - IV C 5 - S 2361/19/10008 :006 / Günther, Karl-Heinz, Programmablaufpläne für den Lohnsteuerabzug 2023, EStB 2022, 466

BMF v. 23.11.2022 - IV C 5 - S 2353/19/10010 :004 / Günther, Karl-Heinz, Reisekosten/-vergütungen bei betrieblich/beruflich veranlassten Auslandsreisen ab 1.1.2023, EStB 2022, 466

BMF v. 22.11.2022 - IV C 3 - S 2221/20/10002 :004 / Günther, Karl-Heinz, Aufteilung eines einheitlichen Sozialversicherungsbeitrags (Globalbeitrag), EStB 2022, 467

Beiträge für die Beratungspraxis

Apitz, Wilfried, Grundstücksteile von untergeordneter Bedeutung (§ 8 EStDV), EStB 2022, 467-472

Gemäß § 8 EStDV brauchen eigenbetrieblich genutzte Grundstücksteile nicht als Betriebsvermögen (BV) behandelt zu werden, wenn ihr Wert nicht mehr als ein Fünftel des gemeinen Werts des gesamten Grundstücks (relative Grenze) und nicht mehr als 20.500 € (Wertgrenze) beträgt. Die Wertgrenze ist seit dem Veranlagungszeitraum (VZ) 1996 nahezu unverändert geblieben. Angesichts der Entwicklung der Grundstückspreise seit 1996 ist davon auszugehen, dass viele Grundstücksteile, die in einem zurückliegenden VZ unter die Regelung des § 8 EStDV fielen, mittlerweile die Wertgrenze erreicht haben und die Voraussetzungen für BV erfüllen. Im vorliegenden Beitrag werden die Grundsätze des § 8 EStDV sowie die Gefahren und Rechtsfolgen der Überschreitung der relativen Grenze (ein Fünftel des gesamten Grundstückswerts) und der Wertgrenze (20.500 €) im Einzelnen erläutert.

Peters, Stephan, Die Lohnsteuer in der Unternehmensinsolvenz, EStB 2022, 472-477

Gerät ein Unternehmen in wirtschaftliche Schieflage und kommt es im weiteren Verlauf zur Eröffnung eines Insolvenzverfahrens, kann dies auch Auswirkungen auf das im Rahmen des Lohnsteuerabzugsverfahren bestehende Dreiecksverhältnis aus Arbeitgeber, Arbeitnehmer und Finanzverwaltung haben. Der anliegende Beitrag skizziert die lohnsteuerlichen Folgen der Unternehmerinsolvenz während des sog. vorläufigen Insolvenzverfahrens und nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Dabei werden die für Berater, Arbeitgeber und Arbeitnehmer maßgeblichen Problemschwerpunkte dargestellt und Risiken aufgezeigt.

Günther, Karl-Heinz, Betriebsaufgabe in rechtsverjährter Zeit, EStB 2022, 477-479

Hat der Steuerpflichtige seinen Betrieb aufgegeben, dies jedoch gegenüber dem Finanzamt (FA) nicht erklärt und hat das FA die erfolgte Betriebsaufgabe auch nicht erkannt und damit die realisierten stillen Reserven nicht besteuert, ergeben sich häufig Konflikte bei der späteren Veräußerung von (ehemaligen) Betriebsgrundstücken, die durch die Betriebsaufgabe privatisiert wurden, vom FA jedoch weiterhin als zum Betriebsvermögen gehörend angesehen werden. Erfährt das FA nun im Rahmen der bei der Grundstücksveräußerung einsetzenden Sachverhaltsermittlung von der vor Jahren bereits erfolgten Betriebsaufgabe, wird es versuchen, diese nachträglich (z.B. über § 173 AO) zu besteuern. Ob dies noch möglich ist, hängt zum einen von der eventuell bereits eingetretenen Festsetzungsverjährung ab, aber auch davon, ob die Betriebsaufgabe vor oder nach dem 5.11.2011 erfolgt ist, da bei einer Betriebsaufgabe nach dem 4.11.2011 die Regularien des § 16 Abs. 3b EStG greifen.

Literaturempfehlungen

Nettersheim, Achim, Hinweise zur neuen steuerfreien Inflationsausgleichsprämie, EStB 2022, 479

Nettersheim, Achim, Vermietungseinkünfte: Abgrenzung zwischen Erhaltungsaufwendungen und Herstellungskosten, EStB 2022, 480

Service

Der GmbH-Jahresrückblick 2022 – Checkliste zur Erinnerung an Gesetzgebung, Rechtsprechung und Verwaltung, EStB 2022, R7

§ 15 FAO Selbststudium: Aktuelle Aspekte bei der Gewerbesteuer – Auswahl einiger wesentlicher aktueller Entwicklungen und Fragestellungen, EStB 2022, R7

Umsatzsteuerfragen im Zusammenhang mit der Erbringung von Online-Seminaren, EStB 2022, R7

Neuere Entwicklungen beim Vorsteuerabzug für Holdinggesellschaften – Zugleich Anmerkung zum Urteil des EuGH v. 8.9.2022 in der Rs. C-98/21, EStB 2022, R7

Die “Highlights“ im steuerlichen Verfahrensrecht 2022, EStB 2022, R7-R8

Aktuelle Rechtsprechung zum Verfahrensrecht, EStB 2022, R8

Änderung von Steuerbescheiden bei Datenübermittlung durch Dritte (§ 175b AO) – eine Gebrauchsanweisung, EStB 2022, R8

Überprüfung von Schätzungen im gerichtlichen Verfahren, EStB 2022, R8

Der Erbschaftsteuer-Berater Check 2022 – Checkliste zur Erinnerung an das Wichtigste aus Gesetzgebung, Verwaltung und Rechtsprechung, EStB 2022, R8

Der rückwirkende Entfall eines Grundstücks aus dem gewerblichen Grundstückshandel – Teil I, EStB 2022, R8-R9

Grundsteuerreform: Flächenbewertung bei Windenergieanlagen, EStB 2022, R9

Modernisierung der Betriebsprüfung, EStB 2022, R9

§ 15 FAO Selbststudium: Änderung und Berichtigung von Steuer- und Feststellungsbescheiden, EStB 2022, R9

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