Otto Schmidt Verlag


Heft 9 / 2023

In der aktuellen Ausgabe ErbStB Heft 9 (Erscheinungstermin: 05. September 2023) lesen Sie folgende Beiträge und Entscheidungen.

09

Kurzanalysen mit Beraterhinweis

Rechtsprechung Steuerrecht

BFH v. 13.12.2022 - VIII R 23/20 / Bleschick, Sascha, Übergangsrecht zur Einführung der Veräußerungsgewinnbesteuerung für Finanzinnovationen für VZ ab 2009 verfassungskonform, ErbStB 2023, 253-254

FG Münster v. 24.11.2022 - 3 K 1528/20 F / Marquardt, Robert, Bewertung: Paketabschlag i.R.d. § 198 BewG unzulässig, ErbStB 2023, 255

Nds. FG v. 28.6.2023 - 3 K 169/21 / Heinrichshofen, Stefan, Erbfallkostenpauschbetrag bei Vermächtnisnehmern, ErbStB 2023, 256-257

FG Münster v. 24.5.2023 - 3 K 383/21 F / Knittel, Michael, Kartellbuße als steuerliche relevante Aufwendung i.S.d. § 202 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 lit. c BewG, ErbStB 2023, 257-258

FG München v. 19.4.2023 - 4 K 271/20 / Günther, Karl-Heinz, In das Gesamthandsvermögen einer KG zu eigenen Wohnzwecken übertragene Wohnungen kein erbschaftsteuerliches Betriebsvermögen, ErbStB 2023, 258-259

FG Hessen v. 9.11.2022 - 9 K 562/20 / Günther, Karl-Heinz, Kapitalertrag durch Nutzungsersatz nach Rückabwicklung eines widerrufenen Darlehensvertrags, ErbStB 2023, 259-260

FG Münster v. 11.5.2023 - 8 K 998/21 GrE / Rothenberger, Franz, Nichtfestsetzung von GrESt bei Rückgängigmachung eines nicht steuerbaren Erwerbsvorgangs, ErbStB 2023, 260-262

BFH v. 22.3.2023 - X R 27/21 / Günther, Karl-Heinz, Verrechnung und Hinzurechnung (§ 10 Abs. 4b Sätze 2 und 3 EStG) einer Erstattung von Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung für mehrere Jahre, ErbStB 2023, 262-263

FG Münster v. 27.4.2023 - 1 K 487/19 E / Günther, Karl-Heinz, Nachweis der Restnutzungsdauer einer Immobilie, ErbStB 2023, 263-264

FG Münster v. 23.3.2023 - 1 K 2478/21 E / Günther, Karl-Heinz, Zur Steuerpflicht von Vermögenübertragungen aus der Auflösung US-amerikanischer Trusts als Kapitaleinkünfte, ErbStB 2023, 264

FG Münster v. 26.4.2023 - 13 K 3367/20 G / Günther, Karl-Heinz, Gewerblicher Grundstückshandel bei Veräußerung von 13 Objekten nach Ablauf des Fünf-Jahres-Zeitraums, ErbStB 2023, 265

FG Köln v. 15.2.2023 - 2 K 148/20 / Günther, Karl-Heinz, Keine Kapitalertragsteuer für ein Vorfälligkeitsentgelt nach vorzeitiger Beendigung einer typisch stillen Gesellschaft, ErbStB 2023, 265-266

Rechtsprechung Zivilrecht

LG Frankenthal v. 27.9.2022 - 8 O 165/22 / Hartmann, Winfried, Streit nach Erwerb kraft Bezugsrechts auf den Todesfall, ErbStB 2023, 266-267

Verwaltung

BMF v. 20.7.2023 - IV B 6 - S 1315/19/10030 :057 / Günther, Karl-Heinz, Automatischer Austausch von Informationen über Finanzkonten in Steuersachen nach dem FKAustG, ErbStB 2023, 267-268

BMF v. 11.7.2023 - IV C 1 - S 2252/19/10003 :013 / Günther, Karl-Heinz, Einzelfragen zur Abgeltungsteuer, ErbStB 2023, 268

Beiträge für die Beratungspraxis

Werner, Rüdiger, Die gleichlautenden Erlasse zur erbschaftsteuerlichen Behandlung von jungem Verwaltungsvermögen und jungen Finanzmitteln bei Umwandlungsvorgängen, ErbStB 2023, 268-273

Sog. junge Verwaltungsvermögen bzw. sog. junge Finanzmittel werden von den erbschaftsteuerlichen Begünstigungen nach den §§ 13a, 13b ErbStG nicht erfasst. Junges Verwaltungsvermögen liegt nach § 13b Abs. 7 Satz 2 ErbStG vor, wenn dieses Vermögen dem Betrieb im Zeitpunkt der Entstehung der Steuer weniger als zwei Jahre zugerechnet werden kann. Nach den gleichlautenden Erlassen der Obersten Finanzbehörden der Länder v. 13.10.2022 (BStBl. I 2022, 1494) zur Behandlung von (jungem) Verwaltungsvermögen und (jungen) Finanzmitteln bei Umwandlungsvorgängen sowie Folgen von Umwandlungsvorgängen für die Anwendung des vereinfachten Ertragswertverfahrens sollen solche Vermögen auch durch Umwandlungsvorgänge im Vorfeld eine Unternehmensnachfolge entstehen können. Dabei soll es weder auf eine rein ertragsteuerliche noch eine rein zivilrechtliche Perspektive, sondern auf die betriebliche Zuordnung des Wirtschaftsguts ankommen. Diese Position konfligiert u.a. mit § 13a Abs. 9 ErbStG, der nicht auf den Betrieb, sondern auf den Unternehmensverbund abstellt.

Bruschke, Gerhard, Liquidationswert nach § 166 BewG und gemeiner Wert, ErbStB 2023, 273-275

Wird ein land- und forstwirtschaftlicher Betrieb vererbt oder im Wege der Schenkung einem Dritten übergeben, erfolgt die Bewertung des Betriebes für Zwecke der Erbschaft- und Schenkungsteuer nach den Regeln des § 162 BewG. Diese setzen voraus, dass der Erwerber den Betrieb fortführt. Wird diese Annahme durch die Aufgabe oder die Veräußerung des Betriebes oder wesentlicher Wirtschaftsgüter nicht erfüllt, ist für die Bewertung der Liquidationswert nach § 166 BewG heranzuziehen (s. dazu bereits Bruschke, ErbStB 2011, 317). Dieser Beitrag geht der Frage nach, ob der Ansatz eines geringeren Wertes bzw. eine Korrektur des Liquidationswertes auf den nachgewiesenen Kaufpreis möglich ist.

Marquardt, Robert / Miethe, Reinhard, Schätzungen von Ortsgerichten als Verkehrswertnachweis i.S.d. § 198 Abs. 2 BewG?, ErbStB 2023, 276-278

§ 18 des hessischen Ortsgerichtsgesetzes (OGerG HE) wurde geändert (GVBl. HE 2023, 473 [475]). Ab dem 1.1.2024 gelten Schätzungen der Ortsgerichte “als Gutachten von Personen, die von einer staatlichen Stelle als Gutachter für die Wertermittlung von Grundstücken bestellt worden sind“. Dieser Beitrag erläutert den Hintergrund der Gesetzesänderung und untersucht, ob sie Auswirkungen auf den Verkehrswertnachweis nach § 198 Abs. 2 BewG hat.

Literaturempfehlungen

Günther, Karl-Heinz, Probleme und Fehler bei der Hauptfeststellung der Grundsteuerwerte, ErbStB 2023, 278

Günther, Karl-Heinz, Erbschaftsteuerliche Immobilienbewertung nach dem JStG 2022, ErbStB 2023, 278-279

Günther, Karl-Heinz, Neue Erkenntnisse zur Unternehmensnachfolge aus dem Leitfaden für Feststellungsverfahren (“Leit-Fest“), ErbStB 2023, 279

Günther, Karl-Heinz, Die Zurechnung von Grundstücken im Grunderwerbsteuerrecht, ErbStB 2023, 279

Günther, Karl-Heinz, Der Bodenrichtwert bei der neuen Grundsteuer, ErbStB 2023, 279

Günther, Karl-Heinz, Grundbesitzbewertung: Wann lohnt sich ein Gutachten?, ErbStB 2023, 279

Günther, Karl-Heinz, Der Versorgungsausgleich im Einkommensteuerrecht, ErbStB 2023, 279-280

Günther, Karl-Heinz, Zeit für eine Reform der Grunderwerbsteuer?, ErbStB 2023, 280

Service

Lohnsteuerliche Behandlung des Deutschland-Tickets – Worauf Arbeitgeber achten müssen, ErbStB 2023, R5

Stimmbindungsvereinbarungen der GmbH-Gesellschafter – Aktuelle Rechtsfragen, ErbStB 2023, R5

Aktuelle Rspr. zur ertragsteuerlichen Organschaft – Geklärte und (weiterhin) ungeklärte Fragen der Organschaftsbesteuerung, ErbStB 2023, R5

Unternehmensnachfolge im Familienkonzern – Stellt die ertragsteuerliche Organschaft ein erbschaftsteuerliches Risiko dar?, ErbStB 2023, R5-R6

Fallstricke bei Änderungsanträgen des Steuerpflichtigen gem. § 164 Abs. 2 Satz 2 AO, ErbStB 2023, R6

Harmonisierungsbedarf bei Erklärungs?, Anzeige- und Aufzeichnungspflichten inländischer Stammhäuser mit grenzüberschreitenden Geschäftsaktivitäten, ErbStB 2023, R6

Steuergeheimnis und offenkundiges Auftreten der Steuerfahndung (Teil 1), ErbStB 2023, R6

Verlag Dr. Otto-Schmidt vom