Otto Schmidt Verlag


Heft 1 / 2024

In der aktuellen Ausgabe ErbStB Heft 1 (Erscheinungstermin: 05. Januar 2024) lesen Sie folgende Beiträge und Entscheidungen.

01

Kurzanalysen mit Beraterhinweis

Rechtsprechung Steuerrecht

BFH v. 26.7.2023 - II R 5/21 / Knittel, Michael, Nachträgliche Berücksichtigung von Prozesskosten als Nachlassverbindlichkeiten, ErbStB 2024, 1-2

BFH v. 16.5.2023 - II R 35/20 / Marfels, Michael, Leichtfertige Steuerverkürzung durch unterlassene Anzeige bei der GrESt, ErbStB 2024, 2-4

BFH v. 21.6.2023 - II R 2/21 / Marfels, Michael, Rückabwicklung eines Erwerbsvorgangs, ErbStB 2024, 4-5

FG Rheinland-Pfalz v. 23.11.2023 - 4 V 1295/23 / Günther, Karl-Heinz, Einstweiliger Rechtsschutz bei Grundstücksbewertung nach dem neuen Grundsteuer- und Bewertungsrecht (Bundesmodell), ErbStB 2024, 5-7

Sächs. FG v. 24.10.2023 - 2 K 574/23 / Halaczinsky, Raymond, Der neue Grundsteuerwert auf den 1.1.2022 (Bundesmodell), ErbStB 2024, 7

FG Münster v. 10.8.2023 - 3 K 2723/21 F / Knittel, Michael, Bestimmung der Anzahl der Beschäftigten i.S.d. § 13a Abs. 3 Satz 3 ErbStG (2016) (I), ErbStB 2024, 8-9

FG Münster v. 26.9.2023 - 3 K 2466/21 F / Knittel, Michael, Bestimmung der Anzahl der Beschäftigten i.S.d. § 13a Abs. 1 Satz 3 ErbStG (2011) (II), ErbStB 2024, 9-10

FG Münster v. 10.8.2023 - 3 K 398/20 F / Marquardt, Robert, Ermittelbarkeit der üblichen Miete nach § 182 Abs. 3 Nr. 2 i.V.m. § 186 Abs. 2 BewG, ErbStB 2024, 10-11

FG Rheinland-Pfalz v. 7.9.2023 - 4 K 1727/22 / Günther, Karl-Heinz, Keine teleologische Reduktion der Nachbehaltensfrist des § 6a Satz 4 GrEStG bei freiwilliger Anteilsveräußerung vor Ablauf der Fünf-Jahres-Frist, ErbStB 2024, 11

FG Hamburg v. 26.9.2023 - 5 K 11/23 / Günther, Karl-Heinz, Kein “doppeltes Satzungserfordernis“ bei § 57 Abs. 3 AO, ErbStB 2024, 11-12

FG Köln v. 5.7.2022 - 8 K 2074/20 / Günther, Karl-Heinz, Nachlassverwalter und Testamentsvollstrecker als Unternehmer i.S.d. des UStG, ErbStB 2024, 12-13

FG München v. 3.8.2022 - 1 K 32/21 / Günther, Karl-Heinz, Teilfreistellung gem. § 20 Abs. 1 InvStG auch auf Verluste anwendbar und nicht verfassungswidrig, ErbStB 2024, 13

Rechtsprechung Zivilrecht

OLG Schleswig-Holstein v. 30.1.2023 - 3 Wx 37/22 / Esskandari, Manzur / Bick, Daniela, Widerruf eines Widerrufstestaments, ErbStB 2024, 13-14

Verwaltung

BMF v. 24.10.2023 - IV C 4 - S 2223/19/10003 :023 / Günther, Karl-Heinz, Steuerliche Maßnahmen zur Unterstützung der vom Krieg in der Ukraine Geschädigten, ErbStB 2024, 14

Oberste Finanzbehörden der Länder v. 17.10.2023 - S 3190 / Günther, Karl-Heinz, Gesonderte Feststellung gem. § 151 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 BewG bei Bewertungen für Zwecke des § 7 Abs. 8 ErbStG, ErbStB 2024, 14-15

Oberste Finanzbehörden der Länder v. 16.10.2023 - S 4501 / Günther, Karl-Heinz, Zurechnung von Grundstücken für die Ergänzungstatbestände in § 1 Abs. 2a–3a GrEStG, ErbStB 2024, 15

Beiträge für die Beratungspraxis

Werner, Rüdiger, Die KGaA als Instrument zur schenkungsteuerfreien Vermögensübertragung – zugleich Bespr. des Urteils des FG Hamburg v. 11.7.2023 – 3 K 188/21, ErbStB 2024, 16-21

Eine freigebige Zuwendung unter Lebenden ist nach § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG schenkungsteuerpflichtig, soweit der Bedachte durch sie auf Kosten des Zuwendenden bereichert wird. Dies gilt auch für eine disquotale Einlage eines Gesellschafters an eine Personengesellschaft, da dadurch die Mitgesellschafter bereichert werden. Etwas anderes sollte nach dem BFH für disquotale Einlagen in eine Kapitalgesellschaft gelten. Der Gesetzgeber reagierte darauf mit der Einfügung von § 7 Abs. 8 ErbStG in das ErbStG. In der Literatur ist umstritten, ob auch eine Beteiligung an einer KGaA ein Anteil an einer Kapitalgesellschaft i.S.v. § 7 Abs. 8 Satz 1 ErbStG ist. Das FG Hamburg hat dies in einer jüngst ergangenen Entscheidung abgelehnt. Wäre dem so, könnte Vermögen durch eine disquotale Einlage in eine KGaA schenkungsteuerfrei auf die anderen Gesellschafter der KGaA übertragen werden. Der nachfolgende Beitrag stellt das Urteil vor und zeigt mögliche Konsequenzen auf.

Guerra, Stefanie, Wachstumschancengesetz: Mitteilungspflicht für innerstaatliche Steuergestaltungen, ErbStB 2024, 21-27

Im Bereich des Erbschaft- und Schenkungsteuerrechts soll es nach dem Entwurf des Wachstumschancengesetzes umfangreiche Mitteilungspflichten für innerstaatliche Steuergestaltungen geben. Steuerberater, Rechtsanwälte und Notare trifft die Mitteilungspflicht trotz gesetzlicher Verschwiegenheitsverpflichtung als sog. Intermediäre. Die Nichtanzeige mitteilungspflichtiger Gestaltungen stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einem Bußgeld von bis zu 25.000 € (bei mehrfachen Verstößen auch mehrfach) geahndet werden kann. Daher ist es wichtig, sich mit der Mitteilungspflicht und den zugrunde liegenden unbestimmten Rechtsbegriffen auseinandersetzen.
Der nachfolgende Beitrag zeigt auf, wo Mitteilungspflichten bestehen können und wie mit den diesbezüglichen Rechtsunsicherheiten umgegangen werden kann.

Literaturempfehlungen

Günther, Karl-Heinz, CTA-Konzernmodelle als Instrumente der erbschaftsteuerlichen Optimierung?, ErbStB 2024, 27

Günther, Karl-Heinz, Bodenrichtwerte im grundsteuerlichen Bewertungsrecht und Rechtsschutz, ErbStB 2024, 27-28

Günther, Karl-Heinz, Der Diskussionsentwurf des BMF zur Novellierung des GrEStG, ErbStB 2024, 28

Service

Der Ertragsteuer-Check 2023 – Checkliste zur Erinnerung an Gesetzgebung, Rechtsprechung und Verwaltung, ErbStB 2024, R5

Kosten einer doppelten Haushaltsführung als Werbungskosten und Betriebsausgaben – Ein Rspr.-Update, ErbStB 2024, R5

§ 15 FAO Selbststudium Spartentrennung bei Kapitalgesellschaften der öffentlichen Hand – Steuerlicher Querverbund mit kommunalen Eigengesellschaften und Anwendung bei Organschaft, ErbStB 2024, R5

GmbH 2 Go (Teil 17): Beteiligungsmöglichkeiten in Fällen sperrfristbehafteter Geschäftsanteile – Chancen und Risiken, ErbStB 2024, R5

Pflichtteilsanrechnung und -verzicht bei der Unternehmensnachfolge – Gestaltungen zur Sicherung des Generationenwechsels im Unternehmen, ErbStB 2024, R6

Flankenschutz – Ermittlungsvereinfachung zu Lasten der Verhältnismäßigkeit, ErbStB 2024, R6

Aktuelle Rspr. zum Verfahrensrecht, ErbStB 2024, R6

§ 15 FAO Selbststudium Anträge auf Bescheidänderung nach Ablauf der Einspruchsfrist, ErbStB 2024, R6

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