Otto Schmidt Verlag


Heft 6 / 2019

In der aktuellen Ausgabe ErbStB Heft 6 (Erscheinungstermin: 05. Juni 2019) lesen Sie folgende Beiträge und Entscheidungen.

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Kurzanalysen mit Beraterhinweis

Rechtsprechung Steuerrecht

BFH v. 5.12.2018 - II R 9/15 / Böing, Elke, Vermögen einer unselbständigen Stiftung liechtensteinischen Rechts als Nachlassvermögen des Stifters, ErbStB 2019, 157-158

BFH v. 14.11.2018 - II R 34/15 / Esskandari, Manzur / Bick, Daniela, Einkommensteuerschulden als Nachlassverbindlichkeiten sowie Zahl der Beschäftigten und Lohsummenregelung, ErbStB 2019, 158-159

BFH v. 30.1.2019 - II R 9/16 / Marfels, Michael, Grundbesitzwert für nach dem Erbanfall veräußerte LuF-Grundstücke, ErbStB 2019, 159-160

FG Köln v. 13.12.2018 - 7 K 131/17 / Knittel, Michael, Zum Zweck der Steuerhinterziehung gegründete ausländische Stiftung, ErbStB 2019, 160-162

FG Münster v. 29.11.2018 - 3 K 3014/16 Erb / Rothenberger, Franz, LuF-Vermögen – Keine Begünstigung eines Nießbrauchsrechts, ErbStB 2019, 162-163

FG Münster v. 28.2.2019 - 3 K 3039/17 / Knittel, Michael, Abzinsung einer im Schenkungsvertrag vereinbarten aufschiebend bedingten Verbindlichkeit, ErbStB 2019, 163-164

BFH v. 25.9.2018 - GrS 2/16 / Günther, Karl-Heinz, Erweiterte Kürzung nach § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG bei Beteiligung an grundstücksverwaltender Gesellschaft, ErbStB 2019, 164

BFH v. 19.2.2019 - IX R 20/17 / Günther, Karl-Heinz, Vorweggenommene Werbungskosten des Eigentümers bei vorbehaltenem Nießbrauch, ErbStB 2019, 164-165

FG Berlin-Brandenburg v. 16.1.2019 - 11 K 11160/18 / Günther, Karl-Heinz, Nach beamtenrechtlichen Vorschriften gezahltes Sterbegeld steuerfrei, ErbStB 2019, 165

FG Hessen v. 28.1.2019 - 9 K 1382/18 / Günther, Karl-Heinz, Sonderausgabenabzug für Altersvorsorgebeiträge bei fehlender Vorlage der Anlage AV, ErbStB 2019, 165

FG Hessen v. 15.8.2018 - 10 K 1096/16 / Günther, Karl-Heinz, Sonderausgabenabzug von Altersvorsorgebeiträgen bei nicht fristgerechter Einwilligung in die Datenübermittlung, ErbStB 2019, 165-166

FG Baden-Württemberg v. 12.7.2018 - 13 K 289/17 / Günther, Karl-Heinz, Veräußerung einer bis ins Jahr der Veräußerung zu eigenen Wohnzwecken genutzten Eigentumswohnung, ErbStB 2019, 166

FG Hessen v. 11.12.2018 - 4 K 867/18 / Günther, Karl-Heinz, Ausschüttungswahlrecht der Investmentgesellschaft, ErbStB 2019, 166

Rechtsprechung Zivilrecht

BGH v. 20.11.2018 - X ZR 115/16 / Esskandari, Manzur / Bick, Daniela, Notbedarfseinrede: Rückforderungsanspruch des Sozialhilfeträgers, ErbStB 2019, 166-167

OLG Karlsruhe v. 8.1.2019 - 9 U 5/17 / Esskandari, Manzur / Bick, Daniela, Schenkung eines Sparbuchguthabens, ErbStB 2019, 167-168

Verwaltung

BayLfSt v. 5.2.2019 - S 3101.1.1-9/12 St 34 / Günther, Karl-Heinz, Gemeiner Wert von Erfindungen und Urheberrechten, ErbStB 2019, 168

Landesamt für Steuern Niedersachsen v. 20.12.2018 - S 3804 - 6 - St 261 / Günther, Karl-Heinz, Zugewinnausgleichsforderung – Wertsteigerung infolge Kaufkraftschwund (§ 5 Abs. 1 ErbStG), ErbStB 2019, 168

Beiträge für die Beratungspraxis

Kowanda, Markus, Der angemessene Unternehmerlohn und die Grundsätze der verdeckten Gewinnausschüttung – Teil II, ErbStB 2019, 169-174

In der Bewertungspraxis kommt der Ermittlung des angemessenen Unternehmerlohns i.S.d. § 202 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 lit. d BewG eine zentrale Bedeutung zu, da sich durch die entspr. Abzugsbandbreite eine große Streuung des Unternehmenswerts ergeben kann. Die Steuerpflichtigen haben regelmäßig ein großes Interesse an einem hohen Unternehmerlohn und einem in der Konsequenz sich ergebenden niedrigeren Unternehmenswert. allerdings gibt es über die ErbStR hinaus keine Aussagen von Gesetzgeber und Finanzverwaltung, ob und wie der Ermittlungsgleichklang von Bewertungsrecht und Ertragsteuer – in concreto Grundsätze der verdeckten Gewinnausschüttungen – umzusetzen ist. In Teil I des Beitrags wurden daher die gesetzlichen und richtlinienmäßigen Vorgaben – insb. unter Verwendung der von der OFD Karlsruhe in 2009 vorgegebenen Gehaltstabelle dargestellt. In Teil II sollen nun Lösungsansätze zur Berechnung des angemessenen bewertungsrechtlichen Unternehmerlohns aufgezeigt werden.

Anemüller, Christian / Kasprowiak, Sandra, Private Kapitaleinkünfte in der Einkommensteuererklärung 2018, ErbStB 2019, 174-183

Bei den Einkünften aus Kapitalvermögen, welche im Privatvermögen erzielt werden, haben sich seit dem VZ 2018 grundlegende Änderungen ergeben, die die Deklaration i.R.d. Einkommensteuererklärung betreffen. Nunmehr sind die Einkünfte aus Kapitalvermögen auf bis zu drei verschiedenen Anlagen anzugeben. Neben der Anlage KAP (entspricht im Wesentlichen der bisherigen “klassischen“ Anlage KAP) gibt es jetzt auch die Anlage KAP-BET (für Beteiligungseinkünfte) und die Anlage KAP-INV (für bestimmte Einkünfte aus Anteilen an Investmentfonds). Der zweiteilige Beitrag zeigt neben den Hinweisen zu den aktuellen Änderungen in den Anlagen KAP (Teil I), KAP-BET und KAP-INV (Teil II) auch einige ausgewählte Fragestellungen aus Rspr. und Verwaltungsanweisungen und die wichtigsten Regelungen zum Investmentsteuerrecht auf.

Hartmann, Winfried, Verzicht einer KG auf Gewinnbeteiligung zugunsten einer AG, ErbStB 2019, 184-186

Nach derzeit herrschender Praxis werden bei Schenkungen einer Gesamthandsgesellschaft nicht die Gesellschaft, sondern ihre Gesellschafter als Schenker behandelt. Jüngst entschied das FG Hessen (FG Hessen v. 18.2.2019 – 10 V 1105/18) jedoch über einen Schenkungsteuerbescheid, mit dem eine GmbH als Kommanditistin einer schenkenden GmbH & Co. KG in Anspruch genommen wurde und gewährte die beantragte Aussetzung der Vollziehung. Entscheidend hierfür war die aktuelle BFH-Rspr., die von der Finanzverwaltung inzwischen akzeptiert wurde: Kapitalgesellschaften sollen keine Schenker sein, wenn ihre Zuwendungen ertragsteuerlich als verdeckte Gewinnausschüttungen (vGA) zu qualifizieren sind. Im Raum steht damit die grundsätzliche Frage, ob die Zulässigkeit des schenkungsteuerlichen Durchgriffs durch eine schenkende KG auf ihre (alleinige) Kommanditistin in Gestalt einer Kapitalgesellschaft unter dem Vorbehalt steht, dass die Zuwendung nicht als vGA zu qualifizieren ist und als solche bei deren Gesellschaftern der Ertragsteuer unterliegt. Diese Fragestellung gibt Anlass zur Kommentierung des bislang nicht veröffentlichten Beschlusses des FG Hessen.

Literaturempfehlungen

Günther, Karl-Heinz, Schenkungsteuer bei Vermögenstransfer mit Kapitalgesellschaften, ErbStB 2019, 187

Günther, Karl-Heinz, Änderungen des ErbStG durch das UStAVermG, ErbStB 2019, 187

Günther, Karl-Heinz, Bitcoins in der Erbschaftsteuer, ErbStB 2019, 187

Günther, Karl-Heinz, Die erbschaftsteuerliche Transparenz der Personengesellschaft, ErbStB 2019, 188

Service

Berücksichtigung von Aufwendungen für Pflege- und Betreuungsleistungen sowie Heimunterbringung, ErbStB 2019, R7

Aktuelle FG Rechtsprechung zum Ertragsteuerrecht, ErbStB 2019, R7

Vorweggenommene Werbungskosten und vergebliche/verlorene Aufwendungen bei Einkünften aus VuV, ErbStB 2019, R7

Kosten einer doppelten Haushaltsführung als Werbungskosten, ErbStB 2019, R7

Gesetzliche Umsetzung des Sanierungserlasses, ErbStB 2019, R7

Ausfall einer Forderung gegen den Anteilseigner als verdeckte Gewinnausschüttung, ErbStB 2019, R7-R8

Ressortverteilung zwischen mehreren Geschäftsführern, ErbStB 2019, R8

Das Vorliegen einer neuen Tatsache (§ 173 Abs. 1 Nr. 1 AO) – Vorfrage in einem Steuerstrafverfahren, ErbStB 2019, R8

Muss der Steuerpflichtige seine Erklärung gem. § 153 AO berichtigen, wenn sich die Rechtsprechung ändert?, ErbStB 2019, R8

Der Strafzuschlag des § 398a AO im Spannungsfeld zwischen Berichtigung gem. § 153 AO und der Selbstanzeige, ErbStB 2019, R8

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