BMF-Schreiben
Anlage zum Anwendungsschreiben zur Sonderabschreibung für die Anschaffung oder Herstellung neuer Mietwohnungen nach § 7b EStG
Mit BMF-Schreiben v. 29.5.2024 hat die Finanzverwaltung ihre bisherigen BMF-Schreiben zu § 7b EStG aktualisiert und ergänzt.
BMF-Schreiben v. 29.5.2024 - IV C 3 - S 2197/19/10009 :010, DOK 2024/0462937
EStG § 7b
Mit dem BMF-Schreiben v. 29.5.2024 hat die Finanzverwaltung die Anlage des BMF-Schreibens vom 7.7.2020 (BStBl I 2020, 623), zuletzt geändert durch das BMF-Schreiben v. 21.9.2021 (BStBl I 2021, 1805), durch die beigefügte Fassung ersetzt und um eine weitere Anlage ergänzt.
Das BMF-Schreiben v. 29.5.2024 ist ab dem Zeitpunkt seiner Bekanntgabe im Bundessteuerblatt auf alle offenen Fälle anzuwenden. Es ersetzt die den vorgenannten BMF-Schreiben beigefügte Anlage und ergänzt diese zusätzlich um eine weitere Anlage.
Verlag Dr. Otto Schmidt vom 03.06.2024 10:50
Quelle: BMF online