BMF-Schreiben
Grundsätze zur Anwendung des Steueroasen-Abwehrgesetzes
Mit BMF-Schreiben v. 14.6.2024 hat die Finanzverwaltung zur Anwendung des Steueroasen-Abwehrgesetzes Stellung genommen.
BMF-Schreiben v. 14.6.2024 - IV B 5 - S 1308/22/10008 :004, DOK 2024/0299051
Steueroasen-Abwehrgesetz (StAbwG)
Mit dem StAbwG werden die in der Europäischen Union von der Gruppe Verhaltenskodex (Unternehmensbesteuerung) verhandelten und vom Rat gebilligten Verwaltungs- und Legislativmaßnahmen im Verhältnis zu solchen Steuerhoheitsgebieten angewendet, die auf der EU-Liste nicht kooperativer Länder und Gebiete für Steuerzwecke (EU-Liste) geführt werden.
Die Finanzverwaltung hat nun in einem umfangreichen BMF-Schreiben zur Anwendung des StAbwG und der hierbei von ihr vertretenen Rechtsauffassung Stellung genommen. Schwerpunktmäßig betrifft dies
- die nicht kooperativen Steuerhoheitsgebiete sowie die Ansässigkeit,
- den Anwendungsbereich,
- die betroffenen Geschäftsvorgänge
- die Abwehrmaßnahmen sowie
- das Verhältnis zu anderen Regelungen.