News Steuerberater-Center
Das Neueste aus der Rechtsprechung zum gesamten Steuerrecht.
FG Hamburg v. 24.5.2024 - 5 K 12/24
Ein Feststellungsbescheid gem. § 27 Abs. 2 KStG ist nicht bereits allein deshalb nichtig, weil die Feststellung auf einen Zeitpunkt erfolgt ist, zu dem die Gesellschaft bereits auf eine andere Gesellschaft verschmolzen war. Das FG Hamburg hat sich mit der steuerlichen Behandlung der Verschmelzung zweier Kapitalgesellschaften und der Berichtigung eines Feststellungsbescheides gemäß § 129 AO auf Grundlage des § 27 KStG befasst. Es klärt insbesondere die Möglichkeit der Rückwirkung eines Berichtigungsbescheides auf den ursprünglich fehlerhaften Feststellungsbescheid und legt dar, wie ein Feststellungsbescheid unter bestimmten Voraussetzungen nicht nichtig ist.
FG Hamburg v. 29.5.2024 - 3 K 181/21
Die Verschiebung des Gewinns einer Kapitalgesellschaft auf eine EWIV in Gestalt eines "Sondermitgliedsbeitrags" kann als verdeckte Gewinnausschüttung zu bewerten sein. Dies hat das FG Hamburg entschieden.
BGH v. 19.9.2024 - IX ZB 13/22
Stützt das Finanzamt den Insolvenzantrag auf Steuerforderungen, die sich - etwa bei Lohn- und Umsatzsteuer - aus Steueranmeldungen oder Steuervoranmeldungen des Schuldners ergeben, genügt zur Glaubhaftmachung die genaue Aufstellung der einzelnen Steueranmeldungen und Steuervoranmeldungen zusammen mit der Erklärung des Finanzamts, dass es sich dabei um Forderungen aus entsprechenden (Vor-)Anmeldungen des Schuldners handele.
OLG Schleswig-Holstein v. 11.10.2024 - 17 U 4/24
Es stellt eine Pflichtverletzung eines Steuerberaters dar, wenn dieser nicht den Mandanten auf einen von ihm erkannten Fehler des Finanzamts hinweist, bei dem das Risiko nachteiliger Folgewirkungen für den Mandanten besteht. So liegt es bei einer Falschanwendung des § 34 EStG durch das Finanzamt, weil und soweit der auf diese Weise gemäß § 34 Abs. 3 EStG erhaltene Steuervorteil vom Steuerpflichtigen „nur einmal im Leben“ in Anspruch genommen werden kann.
Der Bundesrat hat am 18.10.2024 dem „Vierten Gesetz zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie“ zugestimmt. Der Bundestag hatte das Gesetz am 26.9.2024 verabschiedet. Ziel des Gesetzes ist es, Abläufe und Regeln zu vereinfachen und der Wirtschaft, insbesondere Selbständigen, Unternehmerinnen und Unternehmern mehr Zeit für ihre eigentlichen Aufgaben zu verschaffen.
EuGH v. 19.9.2024 - C-555/22 P u.a.
Der EuGH hat den Beschluss der EU-Kommission für nichtig erklärt, mit dem diese bestimmte Vorschriften des Vereinigten Königreichs über die Besteuerung der Gewinne beherrschter ausländischer Unternehmen (Controlled Foreign Companies, CFC) als mit dem Binnenmarkt unvereinbare staatliche Beihilfen eingestuft hatte, und hebt das Urteil des Gerichts auf, mit dem dieses den Beschluss bestätigt hatte. Der Kommission und dem Gericht ist laut EuGH ein Rechtsfehler unterlaufen, indem sie die auf CFC anwendbaren Vorschriften als geeignetes Referenzsystem angesehen haben, um zu prüfen, ob ein selektiver Vorteil gewährt worden ist.
FG Münster v. 12.6.2024 - 6 K 564/19 G, F
Im Fall der formwechselnden Umwandlung einer GmbH in eine Personengesellschaft ist das von dieser übernommene positive Eigenkapital als (fiktive) Einlage im Rahmen des Abzugsverbots für Schuldzinsen nach § 4 Abs. 4a EStG zu berücksichtigen. Soweit ersichtlich liegt zu dieser Konstellation bislang keine explizite höchstrichterliche Rechtsprechung vor, weshalb zur Fortbildung des Rechts die Revision zuzulassen war.
BFH v. 8.5.2024 - VIII R 9/23
Der VIII. Senat des Bundesfinanzhofs (BFH) hält den gesetzlichen Zinssatz von 6 % p.a. für sog. Aussetzungszinsen für verfassungswidrig. Zumindest während einer anhaltenden strukturellen Niedrigzinsphase sei der gesetzliche Zinssatz der Höhe nach evident nicht (mehr) erforderlich, um den durch eine spätere Zahlung typischerweise erzielbaren Liquiditätsvorteil abzuschöpfen. Der BFH hat daher das BVerfG zur Klärung angerufen.
FG Münster v. 23.5.2024 - 3 K 2585/21 Erb
Der Tatbestand der Werterhöhung von Anteilen an Kapitalgesellschaften (§ 7 Abs. 8 ErbStG) erfordert ein subjektives Merkmal im Sinne eines Bewusstseins der (Teil-)Unentgeltlichkeit.
FG Münster v. 2.7.2024 - 6 K 1425/21 F
Gewinne von Tochterpersonengesellschaften wirken sich auf die Berechnung der nach § 4 Abs. 4a EStG nicht abziehbaren Schuldzinsen bei der Mutterpersonengesellschaft nicht aus.
BMF-Information
Mit Online-Meldung v. 8.8.2024 hat das BMF auf die benötigten Vordrucke bei der Hinzurechnungsbesteuerung für ausländische Zwischengesellschaften sowie der Zurechnungsbesteuerung für ausländische Familienstiftungen hingewiesen.
Aktuell im UStB
Angefangen mit dem EuGH-Urteil "Stadion Amsterdam" vom 18.1.2018, aber spätestens seit dem EuGH-Verfahren "Finanzamt X" (mit Urteil vom 5.5.2023 und dem BFH-Folgebeschluss vom 17.8.2023) zur Verneinung des vermeintlichen Aufteilungsgebots in § 4 Nr. 12 UStG bei Vermietung oder Verpachtung eines Grundstücks mit Betriebsvorrichtungen, sind verstärkt auch die Diskussionen um das Aufteilungsgebots des § 12 Abs. 2 Nr. 11 Satz 2 UStG bezüglich der unselbständigen Nebenleistungen zur Beherbergung entfacht, d.h. inwieweit das gesetzliche Aufteilungsgebot hinsichtlich Beherbergungsleistungen gegen den Grundsatz der Einheitlichkeit verstößt oder aus anderen Gründen unionsrechtswidrig ist, da eine einheitliche Leistung, die aus einem Haupt- und einem Nebenteil besteht – für die bei getrennter Erbringung unterschiedliche Steuersätze gelten – nur zu einem einheitlichen Steuersatz besteuert werden kann, der sich nach dem Hauptbestandteil richtet.