Heft 5 / 2011
In der aktuellen Ausgabe des EStB (Heft 5, Erscheinungstermin: 25. Mai 2011) lesen Sie folgende Beiträge und Entscheidungen.
Gesetzgebung
-
Günther, Karl-Heinz, Referentenentwurf zur Umsetzung der Beitreibungsrichtlinie, EStB 2011, 171
Rechtsprechung
-
BFH v. 26.1.2011 - VIII R 3/10, Insolvenzverwaltung: gewerbesteuerpflichtig?, EStB 2011, 171-172
-
BFH v. 18.1.2011 - X R 14/09, Rückstellungen für die Verwahrung von Geschäftsunterlagen, EStB 2011, 172
-
BFH v. 3.2.2011 - VI R 4/10, Kein Zufluss von Arbeitslohn bei Gehaltsverzicht ohne wirtschaftlichen Ausgleich, EStB 2011, 172-173
-
BFH v. 26.1.2011 - IX R 7/09, Zum wirtschaftlichen Eigentum in logischer Sekunde, EStB 2011, 173-174
-
BFH v. 19.10.2010 - I R 109/09, Keine “überdachende“ Besteuerung bei Wegzug nach Arbeitsaufnahme, EStB 2011, 174-175
-
BFH v. 24.2.2011 - VI R 66/10, Verpflegungsmehraufwendungen: Keine Dreimonatsfrist bei Fahrtätigkeit, EStB 2011, 175-176
-
BFH v. 30.11.2010 - VIII R 58/07, Verluste aus Kursdifferenzen bei Fremdwährungsdarlehen, EStB 2011, 176-177
-
BFH v. 26.1.2011 - IX R 81/06, Rückwirkende Herabsetzung des Höchstbetrags gem. § 34 Abs. 1 EStG 1990: verfassungsgemäß, EStB 2011, 177-178
-
BFH v. 9.2.2011 - I R 71/10, Berechnung nach § 34c Abs. 1 Satz 2 EStG: gemeinschaftsrechtswidrig?, EStB 2011, 178-179
-
BFH v. 12.1.2011 - I R 49/10, Bezüge nach dem sog. Blockmodell i.R.d. Altersteilzeit, EStB 2011, 179-180
-
BFH v. 16.2.2011 - X R 46/09, Abflusszeitpunkt von Stiftungsspenden, EStB 2011, 180
-
BFH v. 24.2.2011 - VI R 16/10, Behinderungsbedingte Umbaukosten als außergewöhnliche Belastungen, EStB 2011, 181
Weitere Rechtsprechung
-
Günther, Karl-Heinz, Rückwirkende Herabsetzung der Beteiligungsquote, EStB 2011, 181-182
-
Günther, Karl-Heinz, ESt auf Lohneinkünfte: keine Masseverbindlichkeit, EStB 2011, 182
Weitere Rechtsprechung
-
Günther, Karl-Heinz, Mindestlaufzeit des Gewinnabführungsvertrages, EStB 2011, 182
-
Günther, Karl-Heinz, Gewerbesteuerliche Organschaft, EStB 2011, 182
-
Günther, Karl-Heinz, Wegfall der Steuervergünstigungen nach § 13a ErbStG a.F., EStB 2011, 182
-
Günther, Karl-Heinz, Zurechnung des Einkommens einer liechtensteinischen Stiftung, EStB 2011, 182-183
-
Günther, Karl-Heinz, GrESt nach Grundbesitzwerten: verfassungswidrig?, EStB 2011, 183
-
Günther, Karl-Heinz, Nutzung zu Wohnzwecken bei Denkmalschutz, EStB 2011, 183
-
Günther, Karl-Heinz, Beiträge des Arbeitgebers nach § 3 Nr. 63 EStG, EStB 2011, 183
-
Günther, Karl-Heinz, Erweiterte Kürzung nach § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG, EStB 2011, 183-184
-
Günther, Karl-Heinz, Beiträge zur niederländischen Krankenversicherung, EStB 2011, 184
Verwaltungsanweisungen
-
BMF v. 16.2.2011 - IV C 3 - S 2411/07/10002 – DOK 2011/0076690, Steuerabzugsverfahren: BA/WK bei beschränkter Steuerpflicht, EStB 2011, 184-185
-
BMF v. 3.3.2011 - IV C 1 - S 2252/09/10003:5 – DOK 2011/10699, Kapitalertragsteuer bei Leerverkäufen, EStB 2011, 185-186
Weitere Verwaltungsanweisungen in Kürze
-
Günther, Karl-Heinz, Unterstützung der Opfer der Naturkatastrophe in Japan, EStB 2011, 186
-
Günther, Karl-Heinz, Rückstellung für die Verpflichtung zur Gewährung von Beihilfen, EStB 2011, 186
-
Günther, Karl-Heinz, Ertragsteuerliche Behandlung von Nachforderungs- und Erstattungszinsen, EStB 2011, 186
-
Günther, Karl-Heinz, LuF: Unbare Altenteilsleistungen, EStB 2011, 187
-
Günther, Karl-Heinz, Steuerliche Behandlung von Lotterien, EStB 2011, 187
Aktuelle Steuerfragen
-
Ritzrow, Manfred, An- und Verkauf von Wertpapieren: Private Vermögensverwaltung?, EStB 2011, 187-191
Der An- und Verkauf von Wertpapieren ist entweder als eine gewerbliche Tätigkeit i.S.d. § 15 EStG oder als eine private Vermögensverwaltung i.S.d. § 20 EStG zu qualifizieren. Für die Abgrenzung einer gewerblichen Tätigkeit von der privaten Vermögensverwaltung kommt es entscheidend auf die Gesamtumstände des Einzelfalles und die Verkehrsanschauung an. Die Verkehrsauffassung sieht die Umschichtung von Wertpapieren – selbst in erheblichem Umfang – regelmäßig als noch zur privaten Vermögensverwaltung gehörig an. Gewerblichkeit kann nur bei Vorliegen besonderer Umstände angenommen werden. Etwas anderes folgt weder aus der Zahl und dem Umfang der Geschäfte noch aus der hohen Fremdfinanzierungsquote und dem Einsatz eines Fernsehers. Die Auswirkungen der vorzunehmenden Abgrenzung können erheblich sein. Im Folgenden wird auf die vom BFH herausgestellten und bei der vorzunehmenden Zuordnung der Wertpapiergeschäfte zur privaten Vermögensverwaltung oder zur gewerblichen Tätigkeit zu beachtenden Entscheidungsgründe eingegangen.
-
Günther, Karl-Heinz, Aktuelle FG-Rechtsprechung zum Ertragsteuerrecht, EStB 2011, 191-195
Nachfolgend geben wir Ihnen einen Überblick über ausgewählte praxisrelevante Entscheidungen aus der FG-Rechtsprechung, die in der Zwischenzeit beim BFH anhängig sind.
Gestaltungshinweise zur Steueroptimierung
-
Jenzen, Holger / Gläser, Sven Christian, Die steuerliche Abzugsfähigkeit von Zugaben, EStB 2011, 195-199
Aufwendungen für Geschenke sind nach § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 EStG nicht abzugsfähig. Zugaben sind keine Geschenke, sie unterliegen nicht dem Abzugsverbot. Dabei kommt es weder auf den Wert der Zugabe an noch auf die Frage, ob es sich um eine belohnende Zugabe handelt. Auch die zivilrechtliche Zulässigkeit einer Zugabe ist für deren steuerliche Behandlung irrelevant. Aber was sind Zugaben und wo liegen die Unterschiede zu steuerlich nicht abzugsfähigen Geschenken, insbesondere sog. Zweckgeschenken? Mit diesen Fragen waren zunächst das FG Baden-Württemberg und in der Folge der I. Senat des BFH befasst. Der nachfolgende Beitrag bereitet die steuerrechtlichen Fragen und Folgerungen für die Beratungspraxis auf.
- Kranenberg, Sonja, Der Freistellungsauftrag und seine praktische Umsetzung, EStB 2011, 199-202
Durch das UntStRefG 2008 wurde für alle Kapitalerträge, die nach dem 31.12.2008 zufließen, die sog. Kapitalertragsteuer durch direkten Abzug vom Kapitalertrag eingeführt. Die Abgeltungsteuer ermöglicht es, in der Einkommensteuerjahreserklärung auf die Angabe der Kapitalerträge zu verzichten, was eine deutliche Erleichterung für die Steuerpflichtigen darstellt. Gerade in diesen Fällen kommt dem Freistellungsauftrag besondere Bedeutung zu. Der pro Person mögliche Freistellungsbetrag von 801 € kann beim Abzug direkt berücksichtigt werden. Wird kein solcher Auftrag erteilt bzw. der Auftrag von der Bank nicht berücksichtigt, kann der Betrag nur über die Einkommensteuerklärung zum Jahresende geltend gemacht werden. Über das Jahr gesehen ergibt sich gerade in Zeiten stark schwankender Zinsen ein Verlust. Einige Banken haben bereits in der Vergangenheit und auch weiterhin Einzelfreistellungsaufträge Verheirateter gar nicht oder nur zusammen berücksichtigt. Der dadurch verursachte Schaden sollte konsequent geltend gemacht werden.
Literaturempfehlungen
-
Nettersheim, Achim, Erstattungszinsen: Steuerpflicht weiterhin unklar, EStB 2011, 202
-
Nettersheim, Achim, TW-AfA bei voraussichtlich dauernder Wertminderung, EStB 2011, 202-203
-
Nettersheim, Achim, Abzugsverbot bestimmter Aufwendungen nach § 3c EStG, EStB 2011, 203
-
Nettersheim, Achim, Wegzugsbesteuerung bei Sitz- und Geschäftsleitungsverlegung ins EU-Ausland, EStB 2011, 203
-
Nettersheim, Achim, § 8c KStG: Verlustverrechnungsverbot im Jahr der Anteilsübertragung?, EStB 2011, 203-204
-
Nettersheim, Achim, Liquidation einer GmbH, EStB 2011, 204
Verlag Dr. Otto-Schmidt vom 15.12.2011 14:29